05 June 2026, 16:34

AfD-Ausschlussverfahren gegen Tim Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Neutralität des Parteigerichts

AfD NRW beantragt Ablehnung eines Richters im Schramm-Fall

AfD-Ausschlussverfahren gegen Tim Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Neutralität des Parteigerichts

In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm aus Wuppertal ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September beim Landesparteigericht. Der Schritt wirft weitere Fragen zur Neutralität des Verfahrens auf, das bereits im Juli eingeleitet wurde.

Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli nach Vorwürfen wegen parteischädigenden Verhaltens. Kritiker werfen ihm vor, sein Einsatz in der ukrainischen Armee gegen Russland belege eine Voreingenommenheit. Schramm weist diese Anschuldigungen zurück und bezeichnet die mediale Aufbereitung seiner Kriegserfahrungen als „kampagnenartige Instrumentalisierung“.

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Trotz des laufenden Verfahrens kandidierte Schramm erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat und zog in das Gremium ein. Seine Position im lokalen AfD-Verband sowie seine Verbindungen zu Sven Tritschler, einem weiteren Parteifunktionär, stehen ebenfalls in der Kritik.

Der aktuelle Befangenheitsantrag richtet sich gegen Richter Hartmut Beucker, der dem Parteigericht angehört. Beucker ist – wie Tritschler – Mitglied der AfD-Landtagsfraktion, was Bedenken hinsichtlich möglicher Voreingenommenheit aufwirft. Zudem unterstreicht Schrammms Beziehung zu Beucker, der angeblich eine Rolle bei Schrammms Parteibeitritt spielte, die Zweifel an der Neutralität des Verfahrens. Auf Nachfrage zur Befangenheitsforderung erklärte Schramm der Jungen Freiheit lapidar: „AfD NRW macht AfD-NRW-Dinge.“

Das Parteigericht muss nun entscheiden, ob Richter Beucker sich aus dem Verfahren zurückziehen muss. Sollte der Antrag Erfolg haben, müsste ein Ersatzberufener benannt werden. Das Ergebnis könnte die Fairness und den weiteren Verlauf des Ausschlussverfahrens gegen Schramm maßgeblich beeinflussen.

Quelle