29 March 2026, 18:24

Anwalt erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen einer Moderatorin

Ein Mann im Anzug spricht vor einer Wand in ein Mikrofon, wahrscheinlich um die Genehmigung eines Gesetzes zur Verbannung des Internets durch die Regierung zu kommentieren.

Anwalt erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen einer Moderatorin

Ein kürzlich errungener juristischer Erfolg unterstreicht die Bedeutung schnellen Handelns in medienrechtlichen Streitfällen. Constantin Martinsdorf, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Bietmann, hat für die TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth erfolgreich eine einstweilige Verfügung erstritten. Im Mittelpunkt des Falls standen heimlich aufgenommene Videoaufnahmen, die ohne ihre Zustimmung in einer Dokumentation verwendet worden waren.

Verena Kerth wandte sich an die Kanzlei Bietmann, nachdem sie entdeckt hatte, dass private Videoaufnahmen von ihr in einer Dokumentation veröffentlicht worden waren. Martinsdorf, der auch auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, übernahm den Fall und beantragte beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung. Die Aufnahmen wurden als Verletzung von Kerths allgemeinem Persönlichkeitsrecht gewertet.

Eilverfahren im Medienrecht erfordern sowohl Schnelligkeit als auch Präzision. Martinsdorf musste innerhalb einer engen Frist – die je nach Gericht zwischen wenigen Wochen und zwei Monaten liegen kann – belastbare Beweise sammeln und den Antrag einreichen. Das Gericht entschied zugunsten Kerths und untersagte die weitere Verbreitung der Aufnahmen.

Die Kanzlei Bietmann, 2019 gegründet, ist bundesweit tätig und spezialisiert sich auf steueroptimierte Beratung. Ihr juristisches Team übernimmt jedoch auch medienrechtlich brisante Fälle, in denen Zeitmanagement und akribische Vorbereitung entscheidend sind. Gerichte prüfen in solchen Verfahren nicht nur die Beweislage, sondern auch das eigene Verhalten der betroffenen Person, wenn es um Ansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht geht.

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Die einstweilige Verfügung stellt sicher, dass die Aufnahmen nicht weiter verbreitet werden und schützt so Kerths Privatsphäre. Der Fall zeigt, wie einstweilige Verfügungen in Medienstreitigkeiten schnellen Rechtsschutz bieten können. Für Anwälte wie Martinsdorf hängt der Erfolg davon ab, zügig zu handeln und dabei höchste Sorgfalt walten zu lassen.

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