Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK – und bangt um seine Existenz
Edeltrud WagnerApotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK – und bangt um seine Existenz
Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich mit einer Rückforderung in Höhe von 87.000 Euro durch die Krankenkasse AOK Nordwest konfrontiert. Im Mittelpunkt des Streits stehen zwei hochpreisige Medikamente, die an einen Patienten abgegeben wurden – beide mit gültigem Rezept. Die Krankenkasse wirft Fehske vor, eine „unwirtschaftliche Überversorgung“ mit Arzneimitteln nicht verhindert zu haben.
Die AOK Nordwest hat die Erstattung für die Medikamente vollständig gestrichen. Ihre Begründung: Fehske hätte die Tabletten „vorab zählen“ müssen, um eine Überverschreibung zu vermeiden. Der Gesundheitsfonds wirft ihm vor, gegen die Apothekenbetriebsordnung verstoßen zu haben.
Fehske hat die Rückforderung gerichtlich angefochten, doch das Verfahren wird voraussichtlich Jahre dauern. Mit einer mündlichen Verhandlung rechnet er frühestens 2028 – bedingt durch die zähe Bearbeitung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Fall wurde zudem in einer Anhörung des Landtags Nordrhein-Westfalen erörtert, wo sowohl die Krankenkasse als auch ihre Aufsichtsbehörde die Rückforderung als berechtigt verteidigten.
Die finanziellen und emotionalen Belastungen sind enorm. Fehske gibt zu, dass die Rückforderung ihn schlaflose Nächte kostet und seine Motivation für den Beruf, den er einst mit Freude ausübte, erschüttert hat.
Der Rechtsstreit wird sich noch über Jahre hinziehen und lässt Fehske in finanzieller und beruflicher Unsicherheit zurück. Die Krankenkasse hingegen bleibt bei ihrer Position und argumentiert, Apotheker müssten eine größere Verantwortung tragen, um Medikamentenüberversorgung zu verhindern. Das Urteil in diesem Fall könnte prägedend für die Behandlung ähnlicher Konflikte in Zukunft sein.






