17 March 2026, 12:18

Bergisch Gladbach räumt brachliegendes Industriegelände für mögliche Grundschule

Baustelle mit einem teilweise abgerissenen Gebäude im Hintergrund, einem Fahrzeug auf dem Boden, einem Metallzaun und einem bewölkten Himmel.

Bergisch Gladbach räumt brachliegendes Industriegelände für mögliche Grundschule

Die Stadt Bergisch Gladbach hat ein langjährig brachliegendes Industriegelände an der Sander Straße 37–47 übernommen. Das Areal, auf dem einst ein Holzverarbeitungsbetrieb ansässig war, steht seit Anfang der 2010er-Jahre leer. Nun laufen die Abrissarbeiten, um das Gelände für eine mögliche spätere Nutzung – etwa als Grundschule – vorzubereiten.

Das Grundstück wurde 2023 von der Stadt erworben, nachdem es jahrelang ungenutzt geblieben war. Vor dem Kauf beherbergte es das Unternehmen HKM Holzverarbeitung, das vor über einem Jahrzehnt seine Tore schloss. Seither standen die Gebäude und das Gelände weitgehend verlassen da.

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Die Abrissarbeiten begannen kurz nach dem Verkauf unter strenger Aufsicht von Fachgutachtern. Im Vorfeld wurden ein geotechnisches Gutachten sowie ein detaillierter Abrissplan erstellt. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen stellen sicher, dass die Arbeiten allen rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben entsprechen.

Zu den zentralen Herausforderungen zählen die Hangstabilität sowie der Schutz benachbarter Grundstücke und Straßen. Der Verkäufer muss das Gelände vollständig räumen und die Freiheit von Altlasten bestätigen. Erst dann wird der volle Kaufpreis gezahlt und das Eigentum endgültig übertragen.

Nach Abschluss der Abrissarbeiten wird der Stadt ein abschließender Bericht vorgelegt. Dieses Dokument wird den Zustand des Geländes bestätigen, bevor mögliche Folgeprojekte in Angriff genommen werden.

Auf dem freigeräumten Areal könnte langfristig eine neue Grundschule entstehen, doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Derzeit liegt der Fokus darauf, die Abrissarbeiten sicher abzuschließen und alle rechtlichen Auflagen zu erfüllen. Die Stadt übernimmt die volle Kontrolle über das Gelände erst, wenn es vollständig beräumt und frei von Belastungen ist.

Quelle