02 January 2026, 04:34

Bottrop plant vier neue Wohngebiete für bis zu 1.500 Wohnungen

Eine Straßenszene mit Gebäuden auf der rechten Seite, einem Mast, einem Pfahl im Vordergrund und Graffiti an einer Wand.

Bottrop plant vier neue Wohngebiete für bis zu 1.500 Wohnungen

Bottrop prüft neue Wohngebiete, um steigende Nachfrage zu decken

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Der Planungsausschuss der Stadt wird am Dienstag erstmals vier mögliche Standorte für neue Wohnflächen begutachten. Die Gebiete könnten langfristig Platz für bis zu 1.500 Wohnungen bieten.

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat zusätzliche Wohnbauflächen in Bottrop mit einer Gesamtgröße von 19 Hektar vorgeschlagen. Hintergrund sind die gestiegene Nachfrage nach Einfamilienhäusern und die wachsende Zahl der Haushalte in der Stadt. Der überarbeitete Regionalplan, der diese Änderungen enthält, soll bis 2027 finalisiert werden; anschließend sind Bürgerbeteiligungstermine geplant.

Zur Diskussion stehen vier Flächen: ein 1,8 Hektar großes Grundstück in Kirchhellen, ein 39 Hektar großes Areal in Grafenwald, ein 6 Hektar großes Gelände an der Stenkhoffstraße in Essen sowie ein 8 Hektar großer Bereich an der Körnerstraße, ebenfalls in Essen. Das Grafenwald-Gelände gilt als geeignet für verdichtetes Bauen, erfordert jedoch weitere Umweltprüfungen sowie Konzepte für Entwässerung und Verkehr. Auch das kleinere Kirchhellen-Grundstück muss hinsichtlich Umweltverträglichkeit und Entwässerung genauer untersucht werden.

Bevor die Stadt ihre Empfehlungen an den RVR übermittelt, wird sie sich mit politischen Akteuren abstimmen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz wird die Vorschläge am 9. Dezember beraten. Veränderungen in Bottrops Gewerbe- oder Industriegebieten sind nicht vorgesehen, da ehemalige Bergbauflächen diese Bedarfe bereits abdecken.

Falls die Pläne genehmigt werden, könnten die neuen Wohngebiete – je nach Bebauungsdichte – zwischen 300 und 1.500 Wohneinheiten umfassen. Bevor endgültige Entscheidungen fallen, stehen detaillierte Gutachten und politische Abstimmungen an. Sobald der Regionalplan vorliegt, ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.