Deutsche Telekom gewinnt Millionenprozess gegen Meta um Netznutzungsgebühren
Edeltrud WagnerUrteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Deutsche Telekom gewinnt Millionenprozess gegen Meta um Netznutzungsgebühren
Ein deutsches Gericht hat Meta, den Besitzer von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom rund 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit darüber, ob Technologiekonzerne sich an den Kosten für die Telekommunikationsinfrastruktur beteiligen müssen. Der Fall ist Teil einer breiten europäischen Debatte über "Fair-Share"-Zahlungen großer US-Techunternehmen.
Der Konflikt begann, als Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung einstellte. Das Unternehmen argumentierte, es gebe keinen formellen Vertrag oder eine Zahlungsverpflichtung, da der Telekommunikationsanbieter Meta keine direkte Dienstleistung erbringe. Die Deutsche Telekom bestand jedoch auf eine Entschädigung für den Transport des Datenverkehrs von Meta.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Deutschen Telekom recht und bestätigte ein früheres Urteil, wobei es die Forderung auf einen längeren Zeitraum ausweitete. Die Richter stellten fest, dass Metas Tochterunternehmen Edge Network die Infrastruktur der Telekom genutzt habe und daher zahlungspflichtig sei. Sie wiesen auch Metas Vorwurf zurück, die Deutsche Telekom missbrauche eine marktbeherrschende Stellung.
Das Gericht merkte an, Edge Network hätte zu konkurrierenden Anbietern wechseln können, habe sich aber bewusst für die weitere Nutzung der Dienste der Deutschen Telekom entschieden. Beide Seiten hatten sich gegenseitig vorgeworfen, Marktmacht auszunutzen, doch das Urteil bestätigte, dass Netzbetreiber ein Recht darauf haben, Gebühren für den Datenverkehr zu erheben. Die Entscheidung schafft damit einen rechtlichen Präzedenzfall für ähnliche Streitfälle in der Zukunft.
Die Zahlung von 30 Millionen Euro stellt einen Erfolg für die Deutsche Telekom in der laufenden "Fair-Share"-Debatte dar. Der Fall unterstreicht die Spannungen zwischen Telekommunikationsanbietern und US-Techkonzernen bei der Finanzierung der Infrastruktur. Künftige Rechtsstreitigkeiten in Europa könnten sich nun auf dieses Urteil als Referenz berufen.
