Dreijährige Haftstrafe für Erpressungsversuch gegen Familie Schumacher
Ein deutsches Gericht hat einen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er versucht hatte, die Familie Schumacher mit einer Forderung von 15 Millionen Euro zu erpressen. Im Mittelpunkt des Falls standen gestohlene private Fotos, Videos und medizinische Unterlagen von Michael Schumacher, dem ehemaligen Formel-1-Weltmeister. Der Prozess wird im November fortgesetzt, weitere Verhandlungstermine sind bis Dezember angesetzt.
Der Hauptangeklagte wurde schuldig gesprochen, die Familie durch die Drohung erpresst zu haben, über 900 private Fotos, fast 600 Videos und digitalisierte Krankenakten Schumachers im Darknet zu veröffentlichen. Bei den gestohlenen Daten handelte es sich um höchstpersönliches Material, doch eine Festplatte mit Teilen der Dateien gilt weiterhin als verschwunden.
Das Landgericht Wuppertal verurteilte auch einen Mittäter: Der Sohn des Hauptangeklagten erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldbuße von 1.200 Euro wegen Beihilfe. Unterdessen setzt sich die Familie Schumacher dafür ein, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter als Mittäter und nicht nur wegen einer geringfügigeren Straftat verurteilt wird.
Alle vier Angeklagten – einschließlich des Mitangeklagten – haben gegen ihre Urteile Berufung eingelegt. Der Prozess wird am 14. November fortgeführt; bis Anfang Dezember sind fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen.
Schumacher, der 2013 bei einem Skiunfall eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte, wird seitdem vollständig aus der Öffentlichkeit abgeschirmt. Die Familie wahrt während seiner Genesung strikt die Privatsphäre.
Das Urteil markiert einen Schritt im Rechtsstreit, doch die fehlende Festplatte lässt einen Teil der gestohlenen Daten unaufgeklärt. Die anstehenden Verhandlungen im November und Dezember werden klären, ob die Rolle des ehemaligen Sicherheitsmitarbeiters neu bewertet wird. Die Familie bleibt derweil entschlossen, Gerechtigkeit zu erlangen – und Schumachers Privatsphäre zu schützen.






