Elektronische Patientenakte: Warum die Digitalisierung im Gesundheitswesen ins Stocken gerät
Wieslaw JähnElektronische Patientenakte: Warum die Digitalisierung im Gesundheitswesen ins Stocken gerät
Elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland seit April 2023 flächendeckend eingeführt – doch die Umsetzung stockt
Seit Ende April 2023 ist die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland bundesweit verfügbar und markiert damit einen wichtigen Schritt in Richtung digitalisiertes Gesundheitswesen. Doch trotz des Starts kämpft das System mit geringer Patientennachfrage und weit verbreiteten technischen Problemen in Arztpraxen und Krankenhäusern.
Ursprünglich war die ePA ab Januar 2023 für Leistungserbringer im Gesundheitsbereich freiwillig nutzbar. Eine Testphase lief parallel in Hamburg, Franken sowie Teilen Nordrhein-Westfalens. Seit dem 1. Oktober 2023 ist die Nutzung für alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken jedoch verpflichtend.
Die Krankenkassen legten automatisch digitale Akten für rund 70 Millionen Versicherte an – sofern diese nicht widersprachen. Dennoch nutzen bisher nur drei Prozent der Patienten die ePA aktiv. Viele Arztpraxen verfügen noch immer nicht über die notwendige Software: Jede fünfte Praxis gibt an, die erforderlichen Module nicht installiert zu haben. Von denen, die sie eingeführt haben, berichten drei Viertel von technischen Schwierigkeiten – Stand August 2023.
Auch Krankenhäuser tun sich mit der Umsetzung schwer. Nur etwa ein Fünftel hat die Einführung abgeschlossen oder plant dies bis Ende 2023. Die meisten rechnen frühestens im ersten Quartal 2026 mit einer vollständigen Integration. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stuft das Risiko von Cyberangriffen auf das System zwar als „technisch beherrschbar“ ein.
Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen nun Sanktionen: Praxen, die die ePA nicht einführen, müssen ab dem vierten Quartal 2023 mit gekürzten Vergütungen rechnen. Krankenhäuser könnten ab dem 1. März 2026 bei Fristverstoß mit Strafen belegt werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält trotz der anhaltenden Herausforderungen am ursprünglichen Zeitplan fest.
Ziel der ePA ist es, Patienten durch eine „patientengeführte elektronische Akte“ – wie im Sozialgesetzbuch vorgesehen – mehr Kontrolle über ihre medizinischen Daten zu geben. Ihr Erfolg hängt jedoch davon ab, technische Hürden zu überwinden und die Beteiligung zu steigern. Mit den nun greifenden Strafen steht das Gesundheitswesen unter Druck, die Anforderungen zu erfüllen.






