EU-Recht auf Reparatur: Warum die gute Idee an der Praxis scheitern könnte
Wieslaw JähnEU-Recht auf Reparatur: Warum die gute Idee an der Praxis scheitern könnte
Die neue EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat im Juli 2024 in Kraft. Deutschland muss sie bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Ziel der Regelung ist es, Reparaturen von defekten Elektro- und Haushaltsgeräten zu erleichtern.
Laut der Richtlinie müssen Hersteller auch nach Ablauf der Garantie Reparaturen zu fairen Preisen anbieten. Betroffen sind zahlreiche Produkte – von Smartphones bis hin zu Waschmaschinen.
Doch es gibt Bedenken wegen der Kosten: Eine Umfrage zeigt, dass 68 Prozent der Händler mit steigenden Reparaturpreisen rechnen, bedingt durch teurere Ersatzteile und höhere Lohnkosten. Gleichzeitig erwarten 62 Prozent der Händler, dass auch die Preise für Neugeräte steigen werden, um die Reparaturkosten auszugleichen.
Die Wirkung der Richtlinie könnte zudem durch das Verbraucherverhalten gebremst werden. Nur 44 Prozent der Kunden kennen das Recht auf Reparatur überhaupt. Schon jetzt empfinden 70 Prozent der Verbraucher Reparaturen als zu teuer im Vergleich zum Neukauf – die meisten sind lediglich bereit, bis zu 22 Prozent des ursprünglichen Preises für eine Reparatur zu zahlen. Drei Viertel der Händler geben zudem zu, dass ihnen mit den aktuellen Ressourcen das Personal fehlt, um mehr Reparaturen zu bewältigen.
IFH-Experte Ralf Deckers warnt, die Richtlinie könnte sich ins Gegenteil verkehren: Wenn Reparaturen tatsächlich teurer werden – wie 63 Prozent der Hersteller erwarten –, könnten die Nachhaltigkeitsvorteile unterlaufen werden.
Zwar soll die Regelung die Lebensdauer von Produkten verlängern und Abfall reduzieren. Doch höhere Reparaturkosten und begrenzte Kapazitäten im Handel könnten ihren Erfolg einschränken. Ob die Richtlinie wirkt, hängt davon ab, wie gut sich Unternehmen und Verbraucher an die Veränderungen anpassen.
