Evangelische Kirche führt neues System für Missbrauchsopfer ein – 15.000 Euro pauschal
Edeltrud WagnerRegionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt neues System für Missbrauchsopfer ein – 15.000 Euro pauschal
Neues System zur Anerkennung von Überlebenden sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie tritt in Kraft
Zum 1. Januar 2026 ist ein neues Rahmenwerk zur Anerkennung von Betroffenen sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Kraft getreten. Das System soll standardisierte Unterstützung bieten – darunter Zahlungen und die Überprüfung alter Fälle. Verantwortliche bezeichnen es als Schritt zur Aufarbeitung historischer Ungerechtigkeiten, nicht jedoch als vollständige Wiedergutmachung.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) führte damit einheitliche Richtlinien für die Anerkennung von Missbrauchsopfern ein. Demnach haben Personen, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erlitten, Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro. In Ausnahmefällen kann zusätzlich eine individuelle Entschädigung gewährt werden.
Ein rechtlicher Nachweis ist nicht erforderlich. Stattdessen entscheidet die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen über die Anerkennung. Dies ermöglicht auch die erneute Prüfung längst abgeschlossener Fälle. Sieben der zehn regionalen evangelischen Landeskirchen setzten die neuen Verfahren ab Januar 2026 um – darunter die evangelischen Kirchen in Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen sowie die Diakonie. Drei ostdeutsche Gliedkirchen befinden sich noch in der Planungsphase. Wer bereits Leistungen erhalten hat, kann eine erneute Prüfung beantragen; ihre Fälle könnten nach dem aktualisierten Rahmenwerk höher bewertet werden.
Erstmals haben die Evangelische Kirche und die Diakonie damit bundesweit verbindliche Standards für die Anerkennung von Missbrauch eingeführt. Unterstützung durch Zahlungen und Fallprüfungen steht nun auch Betroffenen aus zurückliegenden Jahrzehnten offen. Kirchenvertreter betonen jedoch, dass das Verfahren zwar Hilfe bietet, aber keine vollständige Wiedergutmachung darstellt.
