Ex-Guantánamo-Häftling darf nach Deutschland zurückkehren – trotz Terrorvorwürfen
Ariane RosenowGericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach Deutschland zurückkehren – trotz Terrorvorwürfen
Ein ehemaliger Guantánamo-Häftling aus Mauretanien könnte bald nach Deutschland zurückkehren – nach einem jahrelangen Rechtsstreit. Der Mann, der inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft besitzt, setzte sich erfolgreich gegen ein langjähriges Einreiseverbot vor deutschen Gerichten zur Wehr. Sein Fall wirft Fragen zu früheren Verbindungen zu extremistischen Gruppen auf und zeigt die Grenzen von Abschiebungsverfügungen innerhalb der EU auf.
Der Mann war in den 1990er-Jahren erstmals nach Deutschland gekommen, wurde jedoch im Jahr 2000 wegen Sozialbetrugs verurteilt und abgeschoben. Später reiste er nach Afghanistan, wo er sich in den frühen 1990er-Jahren al-Qaida anschloss. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde er 2002 in das Gefangenenlager Guantánamo Bay gebracht und erst 2016 wieder freigelassen.
Im Jahr 2022 verlängerte die Stadt Duisburg sein Einreiseverbot um weitere 20 Jahre – mit Verweis auf angeblich weiterhin bestehende Verbindungen zu al-Qaida und den Anschlägen vom 11. September. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied im November 2023 zu seinen Gunsten und hob das Verbot auf. Das Gericht begründete dies damit, dass seine inzwischen erworbene niederländische Staatsbürgerschaft die ursprüngliche Abschiebung hinfällig mache, da diese allein auf den Sozialbetrug und nicht auf Terrorismusvorwürfe gestützt worden war.
Die Stadt legte Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil. Zwar könnte der Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung noch vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangen, doch die aktuelle Entscheidung ebnet ihm den Weg für eine Rückkehr nach Deutschland.
Maßgeblich für die Richter war die EU-Bürgerschaft des Mannes, die die frühere Abschiebung unwirksam machte. Nun müssen die deutschen Behörden prüfen, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind. Vorerst steht seinem Comeback nach Jahren des juristischen Ringens jedoch nichts mehr im Weg.
