Falschmeldung zu ukrainischen Rentenzahlungen: Was wirklich hinter dem Abkommen steckt
Edeltrud WagnerFalschmeldung zu ukrainischen Rentenzahlungen: Was wirklich hinter dem Abkommen steckt
Irreführendes Video verbreitet Falschbehauptung zu ukrainischen Rentenzahlungen in Deutschland
Ein irreführendes Video verbreitet sich derzeit online, in dem behauptet wird, 114.000 ukrainische Geflüchtete in Deutschland erhielten Renten, ohne jemals in das deutsche System eingezahlt zu haben. Die Behauptung verdreht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine aus dem Jahr 2018 – das von ukrainischer Seite bisher noch nicht ratifiziert wurde.
Das Video stammt von Michael Hasenkamp, einem Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen, und suggeriert fälschlicherweise, Ukrainer:innen in Deutschland könnten ohne eigene Beitragszahlungen Anspruch auf deutsche Renten haben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat dies klar zurückgewiesen: Selbst wenn das Abkommen von 2018 in Kraft träte, würde es Ukrainer:innen keine Rentenansprüche ohne vorherige Einzahlungen ermöglichen.
Zweck des Abkommens: Doppelversicherung vermeiden, nicht Leistungsansprüche ausweiten Tatsächlich dient die Vereinbarung dazu, Doppelversicherungen zu verhindern und sicherzustellen, dass Renten unabhängig vom Wohnort ausgezahlt werden – ohne die geltenden Regelungen zu Altersgrenzen oder Mindestbeitragszeiten aufzuweichen. Diese gelten weiterhin für alle, auch für Ukrainer:innen. Die Rentenhöhe bemisst sich nach den Beiträgen, die in dem Land geleistet wurden, in dem die Person gearbeitet hat – nicht nach den Gesetzen eines anderen Staates.
Statistiken werden im Video verfälscht dargestellt Das Video behauptet zudem, über 3,2 Millionen Rentner:innen in Deutschland erhielten Leistungen aufgrund solcher Abkommen. Die DRV stellt klar: Diese Zahl umfasst sowohl im Ausland lebende deutsche als auch ausländische Rentner:innen – nicht speziell Ukrainer:innen oder Geflüchtete. Das Renteneintrittsalter für Ukrainer:innen in Deutschland bleibt unverändert und entspricht den Regeln für alle anderen Einwohner:innen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Behauptungen im Video als falsch zurückgewiesen. Das unratifizierte Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine aus dem Jahr 2018 senkt weder das Renteneintrittsalter noch hebt es die Beitragspflicht auf. Ohne eigene Einzahlungen haben ukrainische Geflüchtete – wie alle anderen hier Lebenden auch – keinen Anspruch auf eine deutsche Rente nach aktuellem Recht.
