Finanzgericht korrigiert Grundsteuer: Garten bleibt in Dortmund steuerfrei
Uta PatbergFinanzgericht korrigiert Grundsteuer: Garten bleibt in Dortmund steuerfrei
Grundbesitzer zahlen Grundsteuer – doch für das Bauland gilt: Der Garten bleibt steuerfrei – Gericht gibt Klägern gegen Finanzamt recht
Teaser: Die Hauseigentümer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Dortmunder Umland. Streit gab es um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein jahrelanger Streit um die Bewertung der Grundsteuer in Dortmund ist mit einem Urteil zugunsten zweier Hauseigentümer entschieden worden. Das Finanzgericht Düsseldorf stellte fest, dass das Finanzamt ihr Grundstück fälschlicherweise als baureif eingestuft hatte – was zu einer überhöhten Bewertung führte. Die Entscheidung zeigt, wie schwierig die Einordnung von Flächen an der Schnittstelle zwischen Stadt und Land sein kann.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein 1.020 Quadratmeter großes Grundstück, das direkt an das Wohnanwesen der Kläger grenzt. Das Finanzamt hatte es als baureifes Land klassifiziert und mit einem Standardwert von 90 Euro pro Quadratmeter bewertet – was zu einer Gesamtbewertung von 91.800 Euro führte. Die Eigentümer argumentierten jedoch, das Grundstück werde für die Haltung von Hühnern und als ökologische Grünfläche genutzt, nicht für eine Bebauung.
Laut Dortmunder Regionalplan ist die Fläche als „allgemeiner Freiraum und landwirtschaftliche Nutzfläche“ ausgewiesen. Trotz dieser Einstufung hielt das Finanzamt an der höheren Bewertung fest. Die Kläger bestanden darauf, dass der richtige Satz bei 5,50 Euro pro Quadratmeter liege – was die Bewertung auf 55.000 Euro reduziert hätte.
Das Gericht urteilte, das Finanzamt habe die Einsprüche der Eigentümer nicht in angemessener Zeit bearbeitet. Es wies die Behörde an, das Grundstück nach dem niedrigeren landwirtschaftlichen Satz neu einzustufen. Zudem erklärte das Gericht den ursprünglichen Grundsteuerbescheid für rechtswidrig – selbst nach teilweisen Korrekturen durch das Finanzamt.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Streitigkeiten um Grundstücksbewertungen ein. In einem separaten, aber verwandten Urteil vom 10. Dezember 2025 bestätigte der Bundesfinanzhof einen Bodenrichtwert von 300 Euro pro Quadratmeter für ein Zweifamilienhaus auf einem 800 m² großen Grundstück in Dortmund.
Mit dem aktuellen Urteil muss das Finanzamt seine Bewertung überarbeiten und den Satz von 5,50 Euro für landwirtschaftliche Flächen anwenden. Die Richter bestätigten, dass die Nutzung des Grundstücks – vor allem für ökologische Zwecke – keine höhere Steuerlast rechtfertigt. Der Fall könnte künftig als Präzedenzfall für ähnliche Grundstücke am Dortmunder Stadtrand dienen.
