Gericht erlaubt AfD-Neujahrsempfang im Dortmunder Rathaus trotz Höcke-Auftritt
Ariane RosenowGericht: Rede von Höcke in Dortmunder Rathaus zugelassen - Gericht erlaubt AfD-Neujahrsempfang im Dortmunder Rathaus trotz Höcke-Auftritt
Dortmunder AfD-Fraktion hält Neujahrsempfang im Rathaus ab – Gericht kippt Oberbürgermeister-Verbot
Die Dortmunder AfD-Fraktion kann ihren Neujahrsempfang im Rathaus wie geplant durchführen, nachdem ein Gericht das Veranstaltungsverbot von Oberbürgermeister Alexander Kalouti aufgehoben hat. Die für umstrittene Äußerungen bekannte AfD-Prominenz Björn Höcke sollte als Redner auftreten – Kalouti hatte die Veranstaltung zuvor als "unzulässig" eingestuft. Doch ein Eilantrag der AfD führte nur Tage vor dem Termin zur Aufhebung der Entscheidung.
Der Streit eskalierte, als Kalouti den Empfang der AfD untersagte und dabei auf Höckes umstrittenes Image verwies. Seine Begründung: Eine politische Veranstaltung dieser Art dürfe nicht in einem städtischen Gebäude stattfinden. Die AfD focht das Verbot umgehend gerichtlich an.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Partei nun recht und wies Kaloutis Argumentation zurück. Die Richter verwiesen darauf, dass andere Fraktionen zuvor ohne Einschränkungen Gastredner im Rathaus empfangen hätten. Eine unterschiedliche Behandlung der AfD-Veranstaltung sei rechtlich nicht zu begründen.
Die AfD-Stadtratsfraktion hatte bereits 280 Gäste zum Empfang eingeladen. Mit der Aufhebung des Verbots kann Höcke nun wie vorgesehen seine Rede halten. Die Entscheidung fällt in eine Phase anhaltender Spannungen um die AfD in Dortmund, wo es seit den Kommunalwahlen im September 2025 auch Streit um die Verteilung von Ausschusssitzen gibt.
Das Urteil ebnet den Weg für die AfD-Veranstaltung ohne weitere Hindernisse. Höckes Auftritt im Rathaus wird damit möglich – eine Niederlage für Kaloutis Versuch, die Veranstaltung zu verhindern. Der Fall steht exemplarisch für die grundsätzlichen Konflikte um die Rolle der AfD in der kommunalen Politik, zu denen auch die noch ungelösten Streitigkeiten über Ausschussmandate zählen.
