19 June 2026, 14:16

Gericht gibt Edeka recht: 49-Tage-Zahlungsfristen sind nicht automatisch illegal

Milchbauern müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Gericht gibt Edeka recht: 49-Tage-Zahlungsfristen sind nicht automatisch illegal

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit zwischen Edeka und dem Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugunsten des Handelskonzerns entschieden. Das Gericht urteilte, dass Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen nicht automatisch gegen das Lieferkettengesetz verstoßen. Damit wurde eine Anordnung des BLE vom Oktober 2024 gegen den Händler aufgehoben.

Edeka hatte mit dem Molkereikonzerne Arla Foods für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte in den Jahren 2021, 2022 und 2024 Zahlungsziele von bis zu 49 Tagen vereinbart. Das BLE hatte diese Regelungen als rechtswidrig nach dem Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten eingestuft. Dieses schreibt vor, dass Händler Lieferungen je nach Umsatz der beteiligten Unternehmen innerhalb von 30 Tagen begleichen müssen.

Das Gericht stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer fehlerhaften Bewertung der Zahlungsfrist führte. Mit diesem Urteil wurden nun zwei von fünf BLE-Entscheidungen auf Basis des Lieferkettengesetzes kassiert. Dem BLE bleibt zwar die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen, ein direktes Rechtsmittel ist jedoch ausgeschlossen.

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass sich Händler an die gesetzlichen Vorgaben halten. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth forderte das BLE auf, künftig Zurückhaltung zu üben und nur bei klaren Verstößen aktiv zu werden.

Die Entscheidung bestätigt, dass verlängerte Zahlungsfristen unter den aktuellen Regelungen nicht per se unzulässig sind. Edeka kann seine bestehenden Zahlungsvereinbarungen mit Arla Foods nun fortsetzen. Das BLE könnte das Urteil jedoch noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde anfechten.

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