03 January 2026, 04:49

Gynäkologe kämpft gegen katholisches Abtreibungsverbot vor Gericht

Eine Frau mit einem Baby in den Armen, mit einem hellen Licht im Hintergrund.

Chefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe kämpft gegen katholisches Abtreibungsverbot vor Gericht

Ein Gynäkologe in Deutschland kämpft vor Gericht gegen das Abtreibungsverbot eines katholischen Krankenhauses. Joachim Volz verlor zwar seine erste Klage, hat den Rechtsstreit nun aber vor ein höheres Gericht gebracht. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob das Krankenhaus nach der Übernahme durch einen katholischen Träger Anfang 2025 religiöse Einschränkungen bei medizinischen Eingriffen durchsetzen darf.

Der Konflikt begann, als das Krankenhaus in Lippstadt im Februar 2025 unter katholische Trägerschaft wechselte. Seither sind medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche – selbst in Volz’ privater Praxis – nur noch in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. Der Arzt argumentiert, das Verbot missachte die ärztliche Fachkompetenz, Patientenrechte und geltende deutsche Gesetze.

Volz hatte zunächst das Arbeitsgericht Hamm angerufen, das jedoch gegen ihn entschied. Die Richter bestätigten, dass der Krankenhausbetreiber die Einschränkung im Rahmen seiner Leitungsbefugnis verhängen dürfe. Am Tag der Verhandlung versammelten sich rund 2.000 Demonstranten in Lippstadt, um gegen das Verbot zu protestieren. Der Mediziner legte daraufhin Berufung ein. Sein Fall wird nun vor dem Landesarbeitsgericht Dortmund verhandelt, dem Berufungsgericht für Arbeitsstreitigkeiten aus Hamm. Eine mündliche Verhandlung ist für den 5. Februar am Arbeitsgericht Hamm angesetzt. Unterdessen hat eine Petition mit dem Titel „Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist kein Verbrechen!“ bereits über 292.000 Unterschriften für Volz’ Position gesammelt.

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Die Berufung wird klären, ob die religiösen Richtlinien des Krankenhauses medizinische und rechtliche Standards außer Kraft setzen dürfen. Ein Urteil zugunsten Volz’ könnte ähnliche Beschränkungen in anderen konfessionellen Gesundheitseinrichtungen infrage stellen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Ärzte und Patienten in ganz Deutschland haben.