23 December 2025, 15:06

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Eine Gruppe von Menschen demonstriert auf einer Straße, hält Plakate, mit Gebäuden, Bäumen, Laternenmasten und dem Himmel im Hintergrund.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Ein jahrelanger Rechtsstreit um Proteste in Lützerath, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II, ist mit einer Niederlage für die Aktivistinnen und Aktivisten zu Ende gegangen. Das höchste Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Räumung des Dorfes und das Betretungsverbot für das Tagebaugelände nicht gegen das Versammlungsrecht verstoßen. Die Richter bestätigten zugleich, dass Demonstrationen auf angrenzendem Gelände weiterhin ohne Einschränkungen möglich seien.

Lützerath war vor der Räumung zu einem Symbol des Widerstands gegen den Braunkohleabbau geworden. Aktivisten hatten das Dorf besetzt und gefordert, den Tagebau zu stoppen. Doch das Verwaltungsgericht Münster wies ihre Klagen ab und stellte klar, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht verletzt worden sei.

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RWE hatte Teile des Geländes von Garzweiler II deutlich als Sperrzone gekennzeichnet, und eine allgemeine Anordnung machte unmissverständlich klar, dass das Gebiet nicht mehr für Versammlungen zugänglich war. Die Behörden hatten zudem einen alternativen Ort für Proteste ausgewiesen, sodass Aktivisten ihre Anliegen weiterhin legal äußern konnten. Das Urteil präzisierte, dass zwar Demonstrationen auf dem Privatgelände von RWE verboten blieben, auf benachbartem öffentlichen Grund aber weiterhin erlaubt seien. Rechtliche Klagen gegen die Räumung und die Zugangsbeschränkungen wurden als unzulässig abgewiesen – damit ist der Streit um die Besetzung des Dorfes endgültig beendet. Details zu den an der Entscheidung beteiligten Richtern wurden nicht veröffentlicht, und aus den Kreisen der Justiz wurde nicht erläutert, warum die Namen der Verantwortlichen nicht genannt wurden.

Mit dem Urteil müssen Aktivisten künftige Proteste außerhalb der von RWE festgelegten Sperrzone abhalten. Die Entscheidung unterstreicht, dass Eigentumsrechte nicht automatisch Verfassungsrechte – in diesem Fall das Versammlungsrecht – außer Kraft setzen, sofern alternative Versammlungsorte zur Verfügung stehen. Der Fall markiert den letzten rechtlichen Schritt in der Räumung Lützeraths und der Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II.