26 March 2026, 20:19

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel Lärm und Software-Manipulation im Verdacht

Schwarzer Mercedes-Benz ML 350 CDI Blueefficiency auf einem Parkplatz mit Gebäuden, Polen und Bäumen unter einem klaren blauen Himmel geparkt.

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel Lärm und Software-Manipulation im Verdacht

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: Lärmpegel weit über dem Grenzwert

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In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem es mit extrem hohen Lärmwerten aufgefallen war – deutlich über den gesetzlich erlaubten Grenzen. Das in einer absoluten Halteverbotszone abgestellte Auto erreichte 109 Dezibel, fast 30 Dezibel lauter als zulässig. Die Behörden leiteten nun ein Verfahren gegen den Halter wegen des Verdachts auf Manipulation der Motorsteuerungssoftware ein.

Der Vorfall ereignete sich in der Holbeinstraße, wo das Fahrzeug in einer gesperrten Zone abgestellt worden war. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Motor des Wagens 109 Dezibel erzeugte – weit über dem für die Verkehrstauglichkeit geltenden Grenzwert von 82 dB. Beamte vermuten, dass die Motorsteuerung illegal verändert wurde, um die Leistung zu steigern.

Der Besitzer argumentierte, der extreme Lärm sei lediglich auf den Biturbo-Motor des Fahrzeugs zurückzuführen. Trotz dieser Behauptung wurde das Auto beschlagnahmt, und dem Halter drohen nun verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Zudem wurde dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen, sodass es ohne Nachbesserungen nicht mehr legal am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Obwohl es keine genauen Statistiken zu ähnlichen Vorfällen gibt, weist das Umweltbundesamt auf anhaltende Probleme durch Straßenlärm hin. Öffentliche Aufzeichnungen erfassen zwar keine Einzelfälle, konzentrieren sich aber auf die gesamtgesellschaftlichen Kosten und Umweltauswirkungen.

Das Auto bleibt vorerst beschlagnahmt, während die Ermittlungen andauern. Der Besitzer muss sowohl den Lärmverstoß als auch die mutmaßliche Software-Manipulation beheben, bevor das Fahrzeug freigegeben wird. Bei einer Verurteilung drohen ihm zudem Bußgelder oder weitere Sanktionen nach der Straßenverkehrsordnung.

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