Marl beschleunigt Beschaffung: Neue Regeln sparen Zeit und Bürokratie ab 2026
Ariane RosenowMarl beschleunigt Beschaffung: Neue Regeln sparen Zeit und Bürokratie ab 2026
Neues Gesetz erleichtert Beschaffung für die Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Möglichkeiten nutzen, um Beschaffungsvorgänge und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Ausschreibungsverfahren vergeben. Die entsprechende Verordnung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
Veröffentlicht am 15. Dezember 2025
Stichworte: Finanzen, Wirtschaft
Der Stadtrat von Marl hat neue Beschaffungsregeln verabschiedet, um Bürokratie abzubauen und Projekte zu beschleunigen. Die Änderungen, die 2026 in Kraft treten, sollen es der Verwaltung ermöglichen, Aufträge effizienter zu vergeben. Nach Angaben der Behörden könnte sich dadurch die Zahl der notwendigen Ausschreibungsverfahren nahezu halbieren.
Die Reform geht auf aktualisierte Vergaberichtlinien in Nordrhein-Westfalen zurück, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Laut den neuen Bestimmungen darf die Marlener Verwaltung Aufträge im Wert von bis zu 25.000 Euro künftig ohne wettbewerbliche Ausschreibung direkt vergeben. Die technische Beigeordnete Andrea Baudek schätzt, dass dadurch etwa 50 Prozent der bisherigen Ausschreibungen entfallen werden.
Die neuen Beschaffungsregeln treten Anfang 2026 in Kraft und ermöglichen es Marl, kleinere Aufträge zügiger abzuwickeln. Die Einrichtung eines Inklusionsbeirats sowie zusätzliche Fördermittel für Ehrenamtliche unterstreichen zudem den Fokus des Rates auf Barrierefreiheit und bürgerschaftliches Engagement. Beide Maßnahmen sind bereits beschlossen, die Umsetzung läuft.
