Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
333-Millionen-Topf für die Sanierung von Sportanlagen
Bundesprogramm fördert Modernisierung von kommunalen Sporteinrichtungen mit überregionaler Bedeutung – bis 2026 stehen 333 Millionen Euro bereit.
19. Dezember 2025
Städte und Gemeinden in Deutschland können nun ihre Sportstätten mit Bundesmitteln auf Vordermann bringen. Im Rahmen des „Sportmilliarde“-Programms stehen für die Jahre 2025/2026 insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung, um regional oder überregional bedeutende Sportanlagen zu sanieren. Anträge müssen bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden, um einen Teil der Fördergelder zu sichern.
Das offizielle Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) zielt auf die Instandsetzung und Modernisierung von Sportinfrastrukturen ab. Gefördert werden können Turnhallen, Schwimmbäder, Sportplätze, Umkleideräume und Lagerflächen. Bei nachgewiesener finanzieller Notlage der Kommune übernimmt der Bund bis zu 75 Prozent der Kosten – vorausgesetzt, die Gemeinde bringt eigene Mittel ein.
Bereits jetzt laufen in mehreren Städten die Vorbereitungen für die Antragstellung. Zu den Interessenten zählen unter anderem Neu-Isenburg, Essen, Grafenau und Herzogenrath. In Marl haben lokale Vereine konkrete Projekte eingereicht, etwa die Sanierung der Sporthalle der Willy-Brandt-Schule, den Austausch des Kunstrasens beim FC Marl, die Reparatur der Beckenköpfe im Guido-Heiland-Bad sowie die Modernisierung des Bürgerbads Hüls. Sämtliche Anträge müssen digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden. Genehmigte Vorhaben müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, das langfristige Investitionen unterstützt.
Auch die Stadtverwaltung Marl plant eine Bewerbung, um den Sanierungsstau in ihren Sportanlagen anzugehen. Vereine mit Fragen zum Verfahren können sich an das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit ([email protected]) wenden.
Stichtag für die Antragstellung ist der 15. Januar 2026. Erfolgreiche Bewerber erhalten Bundesförderung für die Aufwertung ihrer Sportinfrastruktur – die Arbeiten sollen bis 2031 abgeschlossen sein. Das Programm bietet Gemeinden die Chance, ihre Anlagen zu modernisieren und die Kosten mit dem Bund zu teilen.
