15 December 2025, 04:27

Neue IBAN-Prüfung bei Überweisungen sorgt für Chaos statt Sicherheit

Ein Name steht auf einem gelben Hintergrund.

Neue IBAN-Prüfung bei Überweisungen sorgt für Chaos statt Sicherheit

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Teaser: Seit zwei Monaten prüfen Banken vor IBAN-Überweisungen den Namen des Empfängers. Was die Sicherheit erhöhen sollte, sorgt auch für Probleme.

Datum: 8. Dezember 2025, 04:46 Uhr MEZ

Schlagwörter: Finanzen, Banken-und-Versicherungen, IBAN, Echtzeit-IBAN-Überprüfung

Artikel: Seit dem 9. Oktober 2025 schreibt eine neue EU-Verordnung vor, dass Banken vor der Bearbeitung von IBAN-Überweisungen den Namen des Empfängers mit der hinterlegten IBAN abgleichen müssen. Einige Institute setzten die Änderungen bereits ab dem 5. Oktober um. Ziel der Regelung ist es, Betrugsfälle zu reduzieren, indem Abweichungen zwischen dem Kontonamen und den registrierten Angaben erkannt werden.

Doch zwei Jahre nach der Einführung haben weder deutsche Banken noch Sparkassen öffentlich bestätigt, ihre IBAN-Prüf-Systeme zwischen Dezember 2025 und Sommer 2027 angepasst zu haben.

Die Verordnung gilt derzeit nur für IBAN-Überweisungen innerhalb der Eurozone, soll aber bis Sommer 2027 auf die gesamte EU ausgeweitet werden. Betroffen sind allerdings nur GirokontenSpar- oder Tagesgeldkonten bleiben ausgenommen. Banken müssen nun prüfen, ob der vom Absender eingegebene Name mit demjenigen übereinstimmt, der mit der IBAN des Empfängers verknüpft ist.

Bei Abweichungen zeigt das System oft eine „ähnliche Übereinstimmung“ in Gelb an, die kleinere Korrekturen ermöglicht. Stimmt der Name jedoch gar nicht mit der IBAN überein, erhalten Absender eine Warnung und müssen entscheiden, ob sie die IBAN-Überweisung trotzdem durchführen. Verbraucherschützer raten in solchen Fällen zur Vorsicht und empfehlen, die Angaben direkt mit dem Empfänger zu bestätigen, bevor die Transaktion abgeschlossen wird.

Das Fehlen einheitlicher Standards führt zu uneinheitlichen Fehlermeldungen zwischen den Banken. Zwar rät der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss davon ab, über die vom Absender gemachten Angaben hinaus zusätzliche Daten weiterzugeben – doch diese Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend. Exakte Namensübereinstimmungen sind selten, insbesondere bei Unternehmen, wo die eingetragenen Firmennamen oft von den bei Banken hinterlegten abweichen.

Seit der Einführung läuft das System nun zwei Monate, wobei die Banken ihre Prozesse schrittweise anpassen. Doch seit Ende 2025 wurden in Deutschland keine dokumentierten Änderungen der IBAN-Prüf-verfahren gemeldet.

Die neuen Kontrollen sollen die Sicherheit erhöhen, indem Namen und IBANs vor IBAN-Überweisungen abgeglichen werden. Zwar warnen die Systeme die Absender bei Unstimmigkeiten, doch mangels standardisierter Regeln gehen die Banken unterschiedlich mit Abweichungen um. Vorerst bleibt das System auf Girokonten beschränkt, während die EU-weite Umsetzung noch aussteht.