Neue Schornsteinfeger-Leitungen in NRW: Generationswechsel und Kontinuität ab 2026
Wieslaw JähnNeue Schornsteinfeger-Leitungen in NRW: Generationswechsel und Kontinuität ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten in Nordrhein-Westfalen mehrere Änderungen in der Bezirksleitung der Schornsteinfeger in Kraft. Für verschiedene Kreise, darunter Borken, Coesfeld, Gelsenkirchen und Steinfurt, wurden sowohl Neuernennungen als auch Amtsverlängerungen bekannt gegeben. Die Übergaben erfolgen im Rahmen von Pensionierungen und geplanten Nachfolgen, wobei einige Positionen innerhalb von Familien weitergegeben werden.
Im Kreis Borken bleibt Dirk Kerkhoff aus Raesfeld weiterhin für den Bezirk 29 zuständig. Unterdessen übernimmt Ralph Kröger aus Coesfeld von Guido Klöpper den Bezirk 22 im Kreis Coesfeld. Mit Klöppers Ausscheiden endet seine Amtszeit in dieser Funktion.
In Gelsenkirchen wird Sven Hansen die Leitung des Bezirks 10 übernehmen und damit Udo Schädlich nachfolgen, der zum 31. Dezember 2025 in den Ruhestand tritt. Hansens Ernennung sichert die Kontinuität in der Bezirksverwaltung.
Im Kreis Steinfurt vollzieht sich ein Generationswechsel: Daniel Brunsmann aus Heek übernimmt die Verantwortung für den Bezirk 17 und folgt damit seinem Vater Franz-Josef Brunsmann, der das Amt zuvor innehatte. Ebenfalls im Kreis Steinfurt bleibt Ingo Hüsing weiterhin für den Kehrbezirk 46 zuständig.
In anderen Kreisen bleibt die Führung unverändert: In Münster behält Raphael Kockmann die Leitung des Bezirks 20, und im Kreis Recklinghausen bleiben Hendrik Wansing und Wilfried Jacobs weiterhin für die Bezirke 52 bzw. 17 verantwortlich. Philipp Esser, Leiter der Bezirksregierung Münster, sowie Andreas Marschan, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung Münster, gratulierten öffentlich sowohl den neu ernannten als auch den ausscheidenden Schornsteinfegern.
Die Schornsteinfeger in diesen Positionen erfüllen wichtige Aufgaben, die gesetzlich geregelt sind. Zu ihren Pflichten gehören die Überprüfung von Heizungsanlagen, die Aktualisierung von Abgaswegkontrollen sowie die Durchführung von Bauabnahmen. Diese Tätigkeiten leisten einen direkten Beitrag zum Klimaschutz, indem sie den effizienten Betrieb von Heizungsanlagen sicherstellen und so unnötige CO₂-Emissionen reduzieren.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft, wenn die neuen Bezirksleiter ihre Ämter antreten und die Amtsinhaber ihre Arbeit fortsetzen. Die Ernennungen unterstreichen die Bedeutung der Schornsteinfeger für die Einhaltung von Sicherheitsstandards und die Unterstützung umweltpolitischer Ziele durch regelmäßige Systemkontrollen.
