Neue Vergaberegeln in NRW: Warum RAL-GZ 961 im öffentlichen Dienst unverzichtbar bleibt
Wieslaw JähnNeue Vergaberegeln in NRW: Warum RAL-GZ 961 im öffentlichen Dienst unverzichtbar bleibt
Öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland im Wandel: Neue Regeln in Nordrhein-Westfalen ab 2026 – RAL-GZ 961 bleibt zentraler Kompetenznachweis
Die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland steht vor Veränderungen: Ab 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Vorschriften für den öffentlichen Dienst. Gleichzeitig bleibt der Qualitätsstandard RAL-GZ 961 ein zentrales Instrument, um die Fachkompetenz von Unternehmen im Kanalbau nachzuweisen. Die Zertifizierung erspart Betrieben wiederholte Prüfungen bei der Angebotsabgabe, spart Zeit und sichert faire Wettbewerbsbedingungen.
Grundlage der deutschen Vergaberechts ist § 97 GWB, der eine transparente und effiziente Vergabe öffentlicher Aufträge im öffentlichen Dienst vorschreibt. Öffentliche Auftraggeber müssen vor der Vergabe prüfen, ob Bieter technische und fachliche Mindestanforderungen erfüllen. Hier dient das RAL-GZ 961-Qualitätssiegel als anerkannter Nachweis: Es bestätigt, dass ein Unternehmen die geforderten technischen, personellen und organisatorischen Standards im öffentlichen Dienst einhält.
Unabhängige Prüfung für mehr Transparenz und Marktchancen Ein neutraler Qualitätsausschuss begutachtet, bewertet und zertifiziert die Unternehmen im Rahmen des Verfahrens. Dies garantiert nachvollziehbare Dokumentation, minimiert Fehlerquellen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im öffentlichen Dienst. Zertifizierte Betriebe müssen ihre Expertise bei öffentlichen Ausschreibungen – etwa von Kommunen, Entsorgungsbetrieben oder Verbänden – nicht mehr wiederholt nachweisen. Aktuell verfügen über 1.126 Unternehmen über das RAL-GZ 961-Siegel, darunter die ABG Anlagen-, Bau- und Betriebsgesellschaft mbH Dresden, A.Hak Drillcon B.V. und die Allgemeine Bauunternehmung GmbH. Eine vollständige Übersicht bietet die Zert-Bau-Suchfunktion. Zudem stellt der Qualitätsverband Kanalbau eine Broschüre mit modularen Textbausteinen für die Ausschreibungsgestaltung bereit – inklusive eines Online-Tools zur Überprüfung der Bieterqualifikation im öffentlichen Dienst.
Nordrhein-Westfalen schafft VOB/A und UVgO für kommunale Kleinaufträge im öffentlichen Dienst ab Ab Januar 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen für unterschwellige kommunale Aufträge im öffentlichen Dienst weder die VOB/A noch die UVgO mehr. Stattdessen entwickeln lokale Behörden eigene Vergaberichtlinien auf Basis allgemeiner Prinzipien. Trotz dieser Reform bleibt das RAL-GZ 961-Zertifikat für viele öffentliche Auftraggeber ein entscheidendes Kriterium bei der Angebotsbewertung im öffentlichen Dienst.
Fazit: Effizienz und Fairness durch etablierte Standards Der RAL-GZ 961-Standard bleibt ein unverzichtbares Werkzeug für die öffentliche Auftragsvergabe im öffentlichen Dienst – er vereinfacht den Nachweis von Unternehmensqualifikationen und fördert faire Wettbewerbsbedingungen. Auch wenn Nordrhein-Westfalen seine Vergaberegeln anpasst, bleibt die Zertifizierung ein bewährtes Instrument für eine transparente und effiziente Auftragsvergabe im öffentlichen Dienst.
