30 June 2026, 02:15

NRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen

Bundesratsinitiative für mehr schwimmende Photovoltaik

NRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen

Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der bundesweiten Vorschriften für schwimmende Solarprojekte. Der Blick des Landes richtetsich gegen die aktuellen Beschränkungen bei der Flächenabdeckung und die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Uferzonen, die als zu restriktiv gelten. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, hat die Landesregierung Vorschläge eingereicht, die diese Auflagen lockern sollen.

Im Januar präsentierte der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen seine Pläne dem Landesumweltminister Oliver Krischer. Der Vorstoß zielt auf eine Überarbeitung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ab. Nach geltendem Recht dürfen schwimmende Solaranlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken und müssen einen 40 Meter breiten Pufferstreifen zum Ufer einhalten.

Das Land fordert höhere Abdeckungsgrenzen sowie flexible Ausnahmeregelungen, die sich an den örtlichen Gewässerbedingungen orientieren. Minister Krischer unterstützt die Initiative und verweist auf den Niederrhein als idealen Standort für großflächige Photovoltaik-Projekte auf dem Wasser. Nordrhein-Westfalen betreibt bereits sechs solche Anlagen, darunter ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk in Bislich.

In der Begründung heißt es, die bestehenden Regeln seien nicht immer vorteilhaft für aquatische Ökosysteme. Zudem wird auf die steigende Wirtschaftlichkeit von Solarstrom hingewiesen, dessen Wert im Oktober 2025 mit fast sieben Cent pro Kilowattstunde den dritthöchsten Stand in diesem Jahr erreichte.

Die Landesregierung appelliert an die Bundesregierung, die Vorschriften anpassungsfähiger zu gestalten. Bei einer Zustimmung könnten mehr schwimmende Solarprojekte realisiert werden – ein wichtiger Schritt, um die Kapazitäten der erneuerbaren Energien auszubauen und gleichzeitig ökologische Belange zu berücksichtigen.

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