NRW rechnet Beamten fiktives Ehegatteneinkommen an – trotz Kritik an Verfassungswidrigkeit
Ariane RosenowNRW rechnet Beamten fiktives Ehegatteneinkommen an – trotz Kritik an Verfassungswidrigkeit
Beamte in Nordrhein-Westfalen (NRW) sehen sich bei der Berechnung ihres Gehalts einer ungewöhnlichen Regelung gegenüber: Das Land bezieht ein fiktives Einkommen eines Ehepartners in die Bezüge ein – selbst wenn gar kein Partner existiert. Diese Praxis stößt auf Kritik, Rechtsexperten halten sie für verfassungswidrig.
Das Problem beschränkt sich nicht auf NRW, denn die meisten Bundesländer berücksichtigen ebenfalls imaginäre Einkünfte eines Ehegatten. Doch NRWs Vorgehen hebt sich durch strengere Auflagen ab: Wer die fiktive Summe aus der Gehaltsberechnung herausrechnen lassen will, muss einen förmlichen Antrag stellen. In anderen Ländern reicht dagegen ein einfacher Widerspruch. Die Landesregierung verteidigt die Regelung und argumentiert, sie diene als sozialer Schutzmechanismus.
Hinzu kommt, dass das System ein fiktives Einkommen von 538 Euro unterstellt – die Bezüge werden so rechnerisch aufgebessert, ohne dass es einen realen finanziellen Vorteil gäbe. Rechtsexperten zweifeln die Fairness dieser Methode an und bewerten sie als verfassungswidrig.
Die NRW-Behörden haben Signal für mögliche Änderungen gegeben. Künftige Anpassungen könnten das Antragsverfahren vereinfachen, konkrete Pläne gibt es jedoch noch nicht.
Bis auf Weiteres bleibt das aktuelle Gesetz in Kraft – trotz der rechtlichen Bedenken. Beamte in NRW müssen weiterhin einen Antrag stellen, um das fiktive Partnereinkommen aus der Berechnung zu entfernen. Reformen wären nur durch gesetzgeberische Maßnahmen möglich, sodass das System vorerst unverändert bleibt.
