Richter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – wenn sie wollen
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald bis zum 69. Lebensjahr arbeiten – wenn sie es wünschen. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Renteneintrittsalters gebilligt, das derzeit bei 67 Jahren liegt. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt die Initiative und bezeichnet sie als Schritt zu mehr Flexibilität im Justizsystem.
Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung aufgefordert, Änderungen am Landesrichtergesetz vorzuschlagen. Daraus entstand der aktuelle Entwurf, der freiwillige Verlängerungen über das bisherige Renteneintrittsalter hinaus ermöglichen soll. Nach den neuen Regeln könnten Richter bis zu ihrem 69. Geburtstag im Dienst bleiben.
Bisher sind solche Verlängerungen in NRW nicht möglich. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung vorgelegt. Limbach argumentiert, die Neuregelung helfe dem Justizsystem, sich besser an den Personalbedarf anzupassen.
Falls der Entwurf verabschiedet wird, hätten Richter in NRW künftig die Möglichkeit, zwei Jahre länger als bisher zu arbeiten. Bevor Änderungen in Kraft treten, muss das Parlament den Vorschlag prüfen. Die endgültige Entscheidung hängt davon ab, ob die Abgeordneten den Entwurf in den kommenden Sitzungen billigen.






