NRW setzt auf „Weihnachtsfrieden“: Zwei Wochen Pause für Vollstreckungen
Ariane Rosenow"Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt - NRW setzt auf „Weihnachtsfrieden“: Zwei Wochen Pause für Vollstreckungen
"Weihnachtsfrieden" im Unternehmensregister
"Weihnachtsfrieden" im Unternehmensregister
"Weihnachtsfrieden" im Unternehmensregister
- Dezember 2025
Das Unternehmensregister Nordrhein-Westfalens hat seinen jährlichen "Weihnachtsfrieden" verkündet: Für zwei Wochen werden die meisten Vollstreckungsmaßnahmen und Prüfungen ausgesetzt. Die vorübergehende Pause, die vom 17. bis 31. Dezember gilt, soll Bürgern und Unternehmen ermöglichen, die Feiertage ohne behördlichen Stress zu genießen. Unternehmensminister Marcus Optendrenk bestätigte die Maßnahme als Teil einer langjährigen Tradition in der Region.
Während des "Weihnachtsfriedens" werden keine neuen Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Auch die Zusendung von Prüfberichten wird bis ins neue Jahr verschoben. Notwendige Eingriffe – etwa zur Vermeidung von Steuerausfällen bei drohender Verjährung – laufen jedoch weiter.
Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember, danach nimmt der Behördenbetrieb wieder seinen regulären Gang auf. Bürger und Unternehmen können in der Feiertagszeit mit weniger Unterbrechungen rechnen, während dringende steuerliche Prozesse weiterhin bearbeitet werden. Die Entscheidung des Unternehmensministeriums zeigt das Bestreben, saisonale Belastungen zu mildern, ohne die notwendigen Funktionen einzuschränken.
