Pensionierter Apotheker kämpft gegen 200.000-Euro-Steuernachforderung und Veruntreuung
Wieslaw JähnPensionierter Apotheker kämpft gegen 200.000-Euro-Steuernachforderung und Veruntreuung
Dr. Frank Leimkugel, ein pensionierter Professor und Apothekenbesitzer, sieht sich derzeit mit einer Steuerprüfung konfrontiert, bei der schwerwiegende finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden. Im Mittelpunkt steht eine umstrittene Nachforderung in Höhe von 70.000 Euro, die mit dem Missbrauch einer Abrechnungsfunktion zusammenhängt – zusätzlich zu einer entdeckten Untreue einer Mitarbeiterin in Höhe von 45.000 Euro.
Die Probleme begannen, als das Finanzamt auf fehlende Unterlagen für Rezeptbelege hinwies, die über die Funktion "Testrezept" in Leimkugels Apotheken abgewickelt worden waren. Der Softwareanbieter Pharmatechnik erklärte, dass diese Funktion ausschließlich für Drucktests bestimmt sei und nicht für tatsächliche Verkäufe oder die Abgabe von Medikamenten. Dennoch verhängten die Steuerbehörden eine Nachzahlung von 70.000 Euro, da sie die Nutzung des Systems als fahrlässig einstuften.
Schon früher im Verlauf der Prüfung hatte das Finanzamt zusätzlich 80.000 Euro für Privatrezepte nachgefordert – ein Anspruch, der später fallen gelassen wurde. Dennoch könnte die insgesamt strittige Summe im Fall auf bis zu 200.000 Euro anwachsen. Als weitere Komplikation deckten die Ermittler auf, dass eine ehemalige Mitarbeiterin etwa 45.000 Euro aus dem Unternehmen veruntreut hatte.
Leimkugel kritisierte die Prüfung als "schmutzigen Trick" und argumentierte, es gehe eher um die Generierung von Einnahmen als um die Klärung tatsächlicher Probleme. Sein Steuerberater riet ihm jedoch, die Nachforderung in Höhe von 70.000 Euro zu akzeptieren, um weitere Prozesskosten und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Fall belastet Leimkugel mit einer erheblichen finanziellen Bürde, die durch die Untreue und die Steuerstrafen noch verschärft wird. Während die "Testrezept"-Funktion weiterhin umstritten bleibt, hält das Finanzamt an seiner Entscheidung fest – und überlässt es dem pensionierten Professor, sowohl die Folgen der Prüfung als auch den Verlust durch die Veruntreuung zu bewältigen.
