21 December 2025, 15:18

POL-NE: 59-J√§hriger f√§hrt ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss

Ein weißes Polizeiauto steht vor einer befahrenen Straße mit fahrenden Fahrzeugen, umgeben von Gras und Bäumen in einer löflichen Umgebung.

POL-NE: 59-J√§hriger f√§hrt ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss

POL-NE: 59-Jähriger fährt betrunken und ohne Führerschein

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Rhein-Kreis Neuss – Polizei Grevenbroich – Am Dienstag (10. Juni) kontrollierten Beamte im Rahmen einer Routineverkehrskontrolle in Grevenbroich einen 59-jährigen Polen. Der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss und verfügte über keinen gültigen Führerschein. Nach ersten Anzeichen von Trunkenheit leiteten die Beamten umgehend Maßnahmen ein.

Der Vorfall ereignete sich, als die Polizisten das Fahrzeug in Grevenbroich anhielten. Sie nahmen Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes wahr und führten einen vorläufigen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis bestätigte, dass er die gesetzliche Promillegrenze überschritten hatte.

Anschließend wurde der Mann zur Blutentnahme auf eine Polizeidienststelle gebracht. Nach deutschem Recht gelten Autofahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,11 Prozent als absolut fahruntauglich. Bereits ab 0,05 Prozent drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen, und selbst geringere Werte können bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit zu einer Strafverfolgung führen. Weitere Überprüfungen ergaben, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß. Seine Freundin, die als Halterin des Fahrzeugs eingetragen ist, könnte ebenfalls rechtliche Konsequenzen drohen, weil sie ihn betrunken fahren ließ.

Der Fall wird nun juristisch weiterverfolgt. Dem Fahrer drohen Strafen wegen Trunkenheit am Steuer sowie wegen Fahrens ohne Führerschein. Auch seine Freundin muss möglicherweise für ihre Mitverantwortung geradestehen.