25 April 2026, 12:39

Rheinberg schließt drei Altglascontainer – doch illegale Müllentsorgung geht weiter

Schwarzer Müllcontainer mit "Keep Baltimore More Clean"-Text auf einem Gehweg vor einem Gebäude mit Glastüren.

Rheinberg schließt drei Altglascontainer – doch illegale Müllentsorgung geht weiter

Drei Altglascontainer in Rheinberg dauerhaft stillgelegt – illegale Müllentsorgung bleibt Problem

Die Rheinberger Abfallwirtschaftsgesellschaft DLB hat drei Altglascontainer-Standorte wegen massiver Verunreinigungen dauerhaft geschlossen. Betroffen sind die Standorte Römerstraße, Buchenstraße und Ahornstraße, die nach wiederholten Fällen illegaler Müllentsorgung entfernt wurden. Doch statt gelöst zu sein, hat sich das Problem nun auf andere nahegelegene Container verlagert.

Die Stilllegung der Behälter erfolgte nach anhaltenden Vorfällen illegaler Abfallablagerungen an den drei Standorten. Die DLB erhält zwar eine feste Vergütung vom Grünen Punkt für die Sauberhaltung, doch die steigende Verschmutzung macht diese Zahlungen unzureichend. Statt einzudämmen, hat sich die illegale Entsorgung lediglich auf alternative Container in der Buchenstraße, Erlenstraße und Römerstraße verlagert.

Die Bürger werden daran erinnert, dass wilde Müllablagerungen gegen die öffentliche Ordnung verstoßen und mit Bußgeldern geahndet werden können. Wer solche Vorfälle beobachtet, sollte sie dem Ordnungsamt der Stadt Rheinberg oder der Abfallberatung melden. Altglas kann ordnungsgemäß in den privaten Restmüll gegeben oder gegen eine geringe Gebühr zum Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof gebracht werden.

Eine aktuelle Liste aller verbleibenden Altglas-Sammelstellen in Rheinberg ist auf der offiziellen Website der Stadt unter www.rheinberg.de abrufbar.

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Mit der Entfernung der drei Container soll der illegalen Müllentsorgung entgegengewirkt werden – doch das Problem besteht an anderen Standorten weiter. Die Behörden beobachten die Lage weiterhin und appellieren an die Bürger, die gesetzlichen Entsorgungswege zu nutzen. Bei Verstößen gegen die Abfallvorschriften bleiben Bußgelder weiterhin möglich.

Quelle