Schweinehalter müssen im Januar 2025 gleich drei Meldefristen einhalten
Wieslaw JähnSchweinehalter müssen im Januar 2025 gleich drei Meldefristen einhalten
Schweinehalter in ganz Deutschland steht ein arbeitsreicher Jahresbeginn 2025 bevor: Gleich mehrere Meldefristen müssen sie einhalten. Zwischen dem 1. und 15. Januar sind wichtige Daten an die Antibiotika-Datenbank (TAM), an HI-Tier sowie an den Tierseuchenfonds ihres jeweiligen Bundeslandes zu übermitteln. Wer diese Termine verpasst, riskiert Kürzungen bei den Fördergeldern und Verstöße gegen neue Vorschriften.
Als Erstes steht die jährliche Bestandsmeldung über HI-Tier an, die bis zum 15. Januar erfolgen muss. Diese muss den Tierbestand zum Stichtag 1. Januar widerspiegeln. Zudem sind zwischen dem 1. und 14. Januar die Produktionsart und die Tierzahlen für die zweite Jahreshälfte 2025 an die TAM zu melden. Dabei gelten Meldegrenzen: 250 Tiere bei Mastferkeln oder Mastschweinen sowie 85 Tiere bei Zuchtsauen oder Sauen mit Ferkeln. Selbst wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden, ist eine Nullmeldung an die TAM verpflichtend.
Betriebe, die am Initiative Tierwohl (ITW)-Programm teilnehmen, müssen zudem ihre jährlichen Stallklima- und Trinkwasserkontrollen durchführen. Gleichzeitig verschärft das QS-Qualitätssicherungssystem ab dem 1. Januar 2026 die Biosicherheitsregeln. Eine weitere Neuerung im kommenden Jahr: Die Meldungen an die TAM werden von halbjährlich auf jährlich umgestellt. Die Fristen für den Tierseuchenfonds variieren je nach Bundesland, doch kein Land hat für 2025 abweichende Termine von denen in Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Um Fördermittel nicht zu gefährden, müssen Landwirte die Frist bis zum 15. Januar unbedingt einhalten. Der jährliche Meldezeitraum umfasst Tierbestände, Antibiotikaeinsatz und Umweltkontrollen. Ab 2026 kommen mit strengeren Biosicherheitsvorgaben und angepassten TAM-Meldepflichten weitere Anforderungen hinzu.
