Selbstbestimmungsgesetz: Tausende ändern ihr Geschlecht – doch Missbrauch erschüttert das System
Wieslaw JähnSelbstbestimmungsgesetz: Tausende ändern ihr Geschlecht – doch Missbrauch erschüttert das System
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben Tausende in Deutschland ihr rechtliches Geschlecht geändert. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz schaffte die Pflicht zu Sachverständigengutachten ab – fortan genügt eine einfache Erklärung beim Standesamt. Doch jüngste Fälle von Missbrauch haben Forderungen nach strengeren Kontrollen laut werden lassen.
Das neue Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft und ermöglicht seither eine Änderung des Geschlechtseintrags mit minimalem bürokratischem Aufwand. Bis Ende 2025 hatten bereits über 25.000 Menschen von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Doch bald häuften sich spektakuläre Fälle von Missbrauch.
So nutzte etwa ein Polizist in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, um durch eine Geschlechtsänderung eine Beförderung zu erlangen – vergeblich, wie sich herausstellte. Später folgte ein disziplinarisches Verfahren. Noch brisanter ist der Fall des Neonazis Sven Liebich, der sich dank des Gesetzes offiziell in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ und nun darauf drängt, eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen anzutreten.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass zivilstandsrechtliche Eintragungen rückwirkend korrigiert werden können, falls Geschlechtsänderungen missbräuchlich vorgenommen wurden. Aktuell prüfen die Amtsgerichte Würzburg und Halle, ob in bestimmten Fällen eine Rückabwicklung nötig ist.
Als Reaktion auf diese Vorfälle haben CDU-Minister Änderungen vorgeschlagen, um weiteren Missbrauch zu verhindern. Ihre Pläne umfassen unter anderem, Standesämtern die Befugnis zu geben, offensichtlich missbräuchliche Anträge abzulehnen. Solche Fälle sollen dann an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle verwiesen werden. Ziel ist es, das Vertrauen in das Gesetz zu wahren, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung infrage zu stellen.
Die geplanten Anpassungen sollen Schlupflöcher schließen, ohne die Grundlagen des Selbstbestimmungsgesetzes anzugreifen. Künftig könnten Standesämter mehr Spielraum erhalten, verdächtige Anträge zu blockieren. Parallel dazu prüfen Gerichte weiterhin, ob einige Geschlechtsänderungen rückgängig gemacht werden müssen.






