Solingens Bürgermeisterstellvertreter bleibt trotz Berufung im Amt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein jüngstes Gerichtsurteil im Fall von Solingens Bürgermeisterstellvertreter Jan Welzel eingelegt. Trotz des Rechtsmittels bleibt Welzel vorerst in seinem Amt, während das Oberverwaltungsgericht den Fall prüft.
Am 6. März 2026 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugunsten Welzels entschieden und ihm die vorläufige Weiterführung seiner Amtsgeschäfte gestattet. Die eingereichte Berufung der Bezirksregierung setzt diese Entscheidung jedoch nicht außer Kraft. Somit verbleibt er bis zu einer endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Position.
Zwischen dem 6. März und dem 20. März 2026 gab es keine weiteren rechtlichen oder politischen Entwicklungen, die Welzels Status verändert hätten. Er bleibt zwar vorläufig von Aufgaben im Zusammenhang mit Schuldenangelegenheiten suspendiert, behält aber seine übrigen Pflichten als Bürgermeisterstellvertreter bei.
Das Oberverwaltungsgericht wird nun die Berufung prüfen. Bis zu einer Entscheidung bleibt Welzels Rolle in der Solinger Kommunalverwaltung unverändert. Der Fall unterstreicht die anhaltenden rechtlichen Spannungen zwischen den regionalen Behörden und der Stadtverwaltung.






