23 May 2026, 00:29

Stefan Anspach übernimmt 2026 Führung der Mönchengladbacher EWMG

Stefan Anspach übernimmt die Geschäftsführung von Dr. Ulrich Schückhaus        Die Nachfolge bei der EWMG ist geklärt

Stefan Anspach übernimmt 2026 Führung der Mönchengladbacher EWMG

Stefan Anspach wird am 1. Juli 2026 neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der EWMG. Die Entscheidung fiel nach einer einstimmigen Abstimmung durch eine Kommission, der unter anderem Mönchengladbachs Oberbürgermeister und führende Mitglieder des Aufsichtsrats angehörten. Anspach, der in Bonn geboren wurde, bringt mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Immobilienberatung und Stadtentwicklung mit.

Anspach wurde von einem Gremium ausgewählt, dem Oberbürgermeister Felix Heinrichs, der Aufsichtsratsvorsitzende Janann Safi sowie weitere Stadtvertreter angehörten. Seine Ernennung sichert einen reibungslosen Übergang, wobei ab Januar 2026 eine sechsmonatige Übergangsphase mit dem scheidenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Schückhaus vorgesehen ist.

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Safi lobte Anspachs Werdegang und betonte seine Fähigkeit, an die Erfolge seines Vorgängers anzuknüpfen. Seit 2017 leitet Anspach als Vorstandsmitglied einer Stiftung Stadt- und Quartiersentwicklungsprojekte. Seine Karriere umfasst zudem über zehn Jahre in führenden Beratungsfirmen in Köln und Düsseldorf.

Oberbürgermeister Heinrichs begrüßte die Wahl und hob Anspachs Rolle bei zentralen Stadtprojekten hervor. Zudem übernimmt Anspach die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFMG) und löst damit Schückhaus ab. Die endgültigen Entscheidungen zu seinen Aufgaben bei der WFMG werden in Kürze durch die Gremien der Gesellschaft bestätigt.

Anspachs Doppelfunktion als Vorsitzender der EWMG und Geschäftsführer der WFMG soll die Zusammenarbeit zwischen den beiden Einrichtungen stärken. Seine Expertise in den Bereichen Immobilien und Stadtplanung wird voraussichtlich die Entwicklungspläne Mönchengladbachs unterstützen. Die Übergangsphase beginnt Anfang 2026, die volle Verantwortung tritt bis Juli desselben Jahres in Kraft.

Quelle