Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Bürger ihre Stimme richtig ab
Wieslaw JähnStichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Bürger ihre Stimme richtig ab
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl den Oberbürgermeister und den Landrat. Die Bürgerinnen und Bürger haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl. Ausführliche Informationen unterstützen die Einwohner dabei, problemlos an der Wahl teilzunehmen.
Wer die Unterlagen für die Briefwahl persönlich abholen möchte, kann dies im Wahlamt der Stadt mit einem gültigen Ausweisdokument tun. Wer bereits für die Hauptwahl am 14. September einen Antrag gestellt hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugeschickt.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Standorte können auf der Website der Stadt oder durch eine Anfrage beim Wahlamt in Erfahrung gebracht werden. Wer bereits eine Briefwahl beantragt hat, kann nur dann vor Ort wählen, wenn die ursprünglichen Unterlagen mitgebracht werden.
Wer es nicht zum Wahllokal schafft, kann die Briefwahlunterlagen bis 16 Uhr in den städtischen Briefkästen oder im zentralen Wahlamt abgeben. Wer unerwartet erkrankt, kann noch bis 15 Uhr am Wahltag mit einem ärztlichen Attest und einer Vollmacht für einen Bevollmächtigten die Briefwahl beantragen.
Das Wahlamt kann Auskunft darüber geben, ob ein Antrag auf Briefwahl vorliegt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, ihren Wahlstatus und die Fristen zu prüfen. Die Stadt möchte sicherstellen, dass jede Wählerin und jeder Wähler die Möglichkeit hat, an der Stichwahl teilzunehmen.






