17 June 2026, 19:05

Streit um Telemedizin-Kabine in Winterberger Apotheke eskaliert nach Verbot der Kammer

Deutsche Apotheken-Beamte verbieten Arzt-Cube in Apotheke

Streit um Telemedizin-Kabine in Winterberger Apotheke eskaliert nach Verbot der Kammer

In der Winterberger Franziskus-Apotheke ist ein Streit um die Aufstellung einer Telemedizin-Kabine entbrannt. Die zuständige Apothekerkammer der Region untersagte die Installation der Medivise-Einheit – eine Entscheidung, die nun eine Debatte über Rechtmäßigkeit und Nutzen des Angebots ausgelöst hat.

Jürgen Schäfer, der scheidende Inhaber der Franziskus-Apotheke, hatte geplant, die Telemedizin-Station von Medivise einzuführen. Sein Ziel: die täglichen Abläufe zu optimieren, etwa bei der Verwaltung von Wiederholrezepten. Seine Nachfolgerin Jasmin Ennulath erfuhr später jedoch, dass die Kabine nicht im öffentlich zugänglichen Bereich aufgestellt werden dürfe.

Die Apothekerkammer begründet das Verbot damit, dass eine Arztkabine in einer Apotheke gegen geltende Vorschriften verstoße. Man befürchte zudem unzulässige Patientenzuweisungen. Tobias Leipold, Mitgründer und CSO von Medivise, widerspricht dieser Auffassung: Es gebe keine rechtlichen Hürden. Tatsächlich erlaube das deutsche Recht in § 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs ausdrücklich telemedizinische Beratungen in Apotheken.

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Sowohl Schäfer als auch Ennulath sind überzeugt, dass die Telemedizin großes Potenzial birgt – besonders für ländliche Regionen. Vorerst bleibt das Verbot jedoch bestehen. Die Apothekerkammer stützt ihre Entscheidung auf Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und der Praxis der Patientenzuweisung. Der Fall zeigt einmal mehr die Spannungen zwischen innovativen Gesundheitslösungen und den bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen auf.

Quelle