Stuttgart drohen Millionenforderungen nach rechtswidriger Hochhausräumung 2017
Ariane RosenowStuttgart drohen Millionenforderungen nach rechtswidriger Hochhausräumung 2017
Ein Räumungsfall eines Stuttgart Hochhauskomplexes aus dem Jahr 2017 ist vom Oberverwaltungsgericht Münster für rechtswidrig erklärt worden. Das im November 2025 gefällte Urteil könnte teure Entschädigungsforderungen gegen die Stadt nach sich ziehen. Die Behörden kündigten nun an, die Entscheidung vor einem höheren Gericht anzufechten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Wohnanlage in Stuttgart, die 2017 geräumt worden war. Acht Jahre später urteilte das Oberverwaltungsgericht, dass die Räumung unrechtmäßig gewesen sei. Diese Entscheidung ebnet dem früheren Eigentümer den Weg, Schadensersatz für entgangene Mieteinnahmen über mehrere Jahre geltend zu machen.
Das Rechtsamt der Stadt Stuttgart und die Feuerwehr haben bereits reagiert: Sie legten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, um das Urteil zu blockieren. Die Stadt hat bis zum 26. Januar 2026 Zeit, ihre Argumente für die Überprüfung vorzubringen.
Scheitert der Einspruch, würde das Urteil von 2025 rechtskräftig. Damit drohten Stuttgart Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe. Mit der Anfechtung bleibt der Fall vorerst in juristischer Prüfung.
Das Bundesverwaltungsgericht wird nun den Stuttgarter Rechtsbehelf prüfen. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte der ehemalige Eigentümer erhebliche finanzielle Ansprüche geltend machen. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Stadt für Jahre entgangene Mieteinnahmen aufkommen muss.
