Verfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Klage gegen Beauftragten gescheitert
Ariane RosenowPolizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Klage gegen Beauftragten gescheitert
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen den neuen unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und Teile des Gesetzes als verfassungswidrig beanstandet. Das Gericht entschied jedoch, dass die Gewerkschaft von vornherein keine Klagebefugnis besaß.
Der Landtag hatte das Gesetz im März 2025 verabschiedet und damit einen unabhängigen Polizeibeauftragten unter parlamentarischer Aufsicht geschaffen. Dieser soll Fehlverhalten von Polizisten untersuchen – entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder parallel dazu. Die DPolG widersprach und argumentierte, die Befugnisse des Beauftragten überschritten die rechtlichen Grenzen.
Mit der Entscheidung des Gerichts bleibt die Position des Polizeibeauftragten bestehen. Die Klage der Gewerkschaft wurde abgewiesen, sodass die Kontrollstruktur unverändert bleibt. Das Gesetz gilt damit weiterhin in der vom Landtag beschlossenen Fassung.
