18 February 2026, 16:41

Westfälische Kirche prüft Personalakten auf historische Missbrauchsfälle

Eine Gruppe von Priestern geht eine rote Teppich in einer Kirche hinunter, mit Menschen, die auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen, und Rahmen an der Hintergrundwand.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Westfälische Kirche prüft Personalakten auf historische Missbrauchsfälle

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Überprüfung aller Personalakten eingeleitet, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizisten mit jahrzehntelanger Ermittlungserfahrung leiten die Untersuchung, die am 1. Februar 2023 begann. Der Schritt folgt ähnlichen Maßnahmen der Rheinischen Kirche, die sich mit historischen Missbrauchsfällen in den eigenen Reihen auseinandersetzt.

Die Prüfung startete mit einem pensionierten Beamten und wird ab dem 1. März auf zwei Ermittler ausgeweitet. Ihre Aufgabe besteht darin, jede Akte der regionalen Kirchenverwaltung zu sichten – zunächst mit Fokus auf aktuelle Mitarbeiter. Diese Priorisierung soll verhindern, dass mögliche Fälle die gesetzlichen Verjährungsfristen überschreiten.

Akten mit Hinweisen auf Fehlverhalten werden an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weitergeleitet. Je nach Ergebnis kann die Kirche disziplinarische Maßnahmen einleiten, von internen Sanktionen bis hin zur Entlassung. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für sexualisierte Gewalt, wird künftige Landessynoden über den Fortschritt informieren.

Die Initiative orientiert sich an den Bemühungen der Rheinischen Kirche, wobei unklar bleibt, wie viele der regionalen evangelischen Kirchen in Deutschland ähnliche Schritte unternommen haben. Beide beteiligten Ermittler verfügen über langjährige Erfahrung in der Strafverfolgung, was eine gründliche und professionelle Bewertung gewährleisten soll.

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Die Untersuchung umfasst alle historischen Unterlagen, wobei der Schwerpunkt auf aktiven Mitarbeitenden liegt, um rechtliche Fristen einzuhalten. Bestätigte Fälle werden weitere Schritte nach sich ziehen, darunter mögliche Meldungen an kirchliche Behörden. Die Ergebnisse werden im Rahmen der laufenden Transparenzbemühungen den Landessynoden vorgelegt.