19 March 2026, 18:19

Windpark in Meschede siegt: Gericht weist Klage des Gleitschirmclubs ab

Luftaufnahme eines Windrades in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren in Irland.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark in Meschede siegt: Gericht weist Klage des Gleitschirmclubs ab

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Meschede verliert Rechtsstreit gegen Windpark

Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Meschede hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen wies die Klage des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau von sechs Windkraftanlagen in der ausgewiesenen Energiezone. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Projekt keine ernsthafte Gefahr für den Vereinsbetrieb darstelle.

Der Club, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte einen Eilantrag gestellt, um den Bau der Windräder zu stoppen. Die Argumentation: Die sechs geplanten Anlagen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und den Flugbetrieb einschränken. Piloten befürchteten, dass sie aufgrund der Bauwerke häufiger – selbst bei geringeren Windgeschwindigkeiten – Flüge absagen müssten.

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Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Windräder über die bestehenden Sicherheitsvorschriften hinaus riskante Bedingungen schaffen würden. Flüge sind bereits bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h untersagt – unabhängig vom Windpark. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Betrieb bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h normal weiterlaufen könne. Somit werde der Verein durch das Projekt nicht wesentlich beeinträchtigt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die Entscheidung und betonte, dass der Club im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Da der Windpark in einer im Regionalplan ausgewiesenen Energiezone liege, sah das Gericht keine rechtliche Grundlage für einen Baustopp. Das Urteil bestätigt, dass die Anlagen die Zukunft des Vereins nicht gefährden und ihn nicht zur Schließung zwingen werden.

Mit der abgewiesenen Klage kann der Windpark mit sechs Anlagen südlich von Meschede nun wie geplant gebaut werden. Die Entscheidung bedeutet, dass sich der Verein an die neuen Gegebenheiten anpassen muss, während die bestehenden Windgeschwindigkeitsbegrenzungen weiterhin gelten. Weitere rechtliche Schritte, die das Projekt verzögern könnten, werden nicht erwartet.

Quelle