Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf Ex-Partnerin in Dortmund
Ariane RosenowEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf Ex-Partnerin in Dortmund
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund stufte die Tat als Totschlag ein und wies damit die ursprüngliche Anklage wegen Mordes zurück, die die Staatsanwaltschaft erhoben hatte.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein tödlicher Angriff, der stattfand, nachdem die Frau ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu beenden. Die Staatsanwaltschaft argumentierte zunächst, es handele sich um einen aus niederen Beweggründen wie Rache oder übersteigerter Besitzanspruch begangenen Mord. Beweise für diese Motive blieben jedoch aus.
Während des Prozesses einigten sich sowohl Anklage als auch Verteidigung darauf, dass die Tat nicht die Kriterien für Mord erfüllte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit gehandelt habe, nicht aus Boshaftigkeit. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte die geänderte Position, was schließlich zur Verurteilung wegen Totschlags führte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Der Mann muss eine zehnjährige Haftstrafe für die Tat verbüßen, die das Gericht als Totschlag einstuft. Die Entscheidung folgte einem Prozess, in dem keine der beiden Seiten auf eine Verurteilung wegen Mordes drängte. Sollte Berufung eingelegt werden, könnten sich die juristischen Auseinandersetzungen fortsetzen.






