Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach verheimlichter Arbeitslosigkeit
Uta PatbergFreundin nach Beziehungskonflikt erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach verheimlichter Arbeitslosigkeit
Ein 33-jähriger Mann ist wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er im Januar 2025 seine Freundin erstochen hatte. Das Landgericht Dortmund verkündete das Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist und angefochten werden kann. Der Mord folgte auf Wochen der verheimlichten Arbeitslosigkeit und eine Vorgeschichte psychischer Instabilität.
Der Mann hatte seinen Job bereits Wochen vor der Tat verloren, dies aber vor seiner Freundin geheim gehalten. Als sie kurz vor der Bluttat die Wahrheit herausfand, entwickelte er Schamgefühle, Eifersucht und zunehmende Wut. Seine langjährigen psychischen Probleme wurden später in den Urteilsgründen berücksichtigt.
Am Tag der Tat gestand er, sie erstochen zu haben, nachdem sie versucht hatte, ihn zu verlassen. Statt zu fliehen, blieb er drei weitere Tage in der Wohnung, bis die Polizei ihn aufspürte. Bei seiner Festnahme in Bremerhaven schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst des Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Später wurde die Anklage jedoch auf Totschlag herabgestuft, was zu der zehnjährigen Haftstrafe führte. Das Gericht erkannte seine labile psychische Verfassung als erschwerenden Umstand an.
Das Urteil ist zwar gesprochen, das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Strafe berücksichtigt die Tatumstände, darunter seine psychische Gesundheit und die Ereignisse, die zur Tat führten. Der Fall bleibt nun möglichen weiteren Rechtsmitteln vorbehalten.






