Zoll beschlagnahmt zwei Tonnen verbotene Lebensmittel in NRW-Lkw-Kontrolle
Uta PatbergZoll beschlagnahmt zwei Tonnen verbotene Lebensmittel in NRW-Lkw-Kontrolle
Zollbeamte in Deutschland haben in einem in Moldau zugelassenen Transporter eine große Menge nicht deklarierter Lebensmittel beschlagnahmt. Das Fahrzeug wurde am 5. November 2025 auf der Autobahn A44 in der Nähe von Bad Wünnenberg angehalten. Es transportierte fast zwei Tonnen verbotene Waren, darunter Fleisch, Käse und frische Agrarprodukte.
Der Fahrer konnte die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen und hatte die Waren nicht beim EU-Zoll angemeldet, woraufhin umgehend rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Beamte der Flughafenkontrollstelle Paderborn/Lippstadt des Zollamts Bielefeld stoppten den Kühltransporter während einer Routinekontrolle. Bei der Durchsuchung fanden sie 2,8 Kilogramm Kaffee, 4,5 Liter Alkohol sowie eine beträchtliche Menge leicht verderblicher Waren – fast zwei Tonnen Fleisch und Käse, Eier sowie frisches Obst und Gemüse.
Für die pflanzlichen Erzeugnisse konnte der Fahrer kein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen, das für Importe aus Drittländern vorgeschrieben ist. Da die Waren den Zoll umgangen hatten, waren weder Abgaben noch Steuern entrichtet worden. Nach EU-Lebensmittelrecht sind tierische Erzeugnisse aus Ländern außerhalb der Union streng verboten, sofern sie nicht bestimmte Gesundheitsstandards erfüllen.
Die Behörden konsultierten das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Soest, bevor die verderblichen Waren von einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen fachgerecht vernichtet wurden. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro hinterlegen, die Lagerung, Entsorgung und mögliche Strafen abdeckt. Mittlerweile wurden gegen ihn sowie eine weitere beteiligte Person Strafverfahren eingeleitet. Ihnen werden Verstöße gegen Tierseuchen- und Pflanzenschutzbestimmungen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Die beschlagnahmten Waren wurden gemäß den Lebensmittel-sicherheitsvorschriften entsorgt. Dem Fahrer drohen nun rechtliche Konsequenzen, darunter Geldstrafen und weitere Sanktionen. EU-Vorschriften verlangen, dass alle Importe angemeldet und zollamtlich abgefertigt werden, wobei tierische und pflanzliche Erzeugnisse strengen Kontrollen unterliegen, um Krankheitsrisiken zu verhindern.






