27 April 2026, 06:24

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen nach Prüfung zurück

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung einer Hanfpflanze mit der Beschriftung "Cannabis Sativa" unten.

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen nach Prüfung zurück

Zollbeamte in Krefeld haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren Besitzer zurückgegeben. Die Sendung war Anfang August 2025 bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze zunächst beschlagnahmt worden. Die Behörden bestätigten später, dass die Samen nach geltenden Vorschriften legal nach Deutschland eingeführt werden durften.

Die Beschlagnahmung erfolgte im Kreis Viersen, wo Beamte die Lieferung im Rahmen standardmäßiger Grenzkontrollen stoppten. Die Samen gehörten einem niederländischen Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist. Zwar unterliegt Cannabis in Deutschland strengen Regelungen, die Samen fallen jedoch in eine andere rechtliche Kategorie.

Eine Prüfung durch den Zoll und die Staatsanwaltschaft klärte den Status der Sendung. Da Cannabissamen als Vermehrungsmaterial eingestuft werden, ist ihre Einfuhr gestattet. Da es keine rechtliche Grundlage gab, die Ware einzubehalten, gaben die Behörden den gesamten Bestand am 22. Oktober 2025 zurück.

Der Fall verdeutlicht den Unterschied zwischen Cannabisprodukten und ihren Samen im deutschen Recht. Das Unternehmen erhielt alle 20.000 Samen ohne weitere Sanktionen. Die Behörden bestätigten, dass während des Importvorgangs keine Verstöße vorlagen.

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