Zoll stoppt britischen Transporter mit illegalen Feuerwerkskörpern und E-Zigaretten auf der A44
Edeltrud WagnerZoll stoppt britischen Transporter mit illegalen Feuerwerkskörpern und E-Zigaretten auf der A44
Zollbeamte in Bielefeld haben einen in Rumänien zugelassenen Transporter mit undeklarierter Ware beschlagnahmt, darunter illegale Feuerwerkskörper und nicht konforme E-Zigaretten. Die beiden britischen Reisenden im Fahrzeug konnten keine ordnungsgemäßen Importdokumente vorlegen, was zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz führte.
Der Vorfall ereignete sich, als Beamte den Transporter auf der Autobahn A44 anhielten. Im Inneren entdeckten sie ein Gemisch aus nicht deklarierten Gütern: Elektronikartikel, Haushaltsgeräte, Kleidung, Lebensmittel, Schuhe, Werkzeuge, Möbel, Spielzeug und sogar ein Go-Kart. Unter der Ladung befanden sich auch vier Kartons mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F3, die in Deutschland verboten sind.
Die beiden Männer, beide britische Staatsbürger, konnten die für den Import in die EU erforderlichen Papiere nicht vorweisen. Der 41-jährige Beifahrer, dem das Fahrzeug gehört, übernahm die Verantwortung für die Lieferung. Später bestätigten die Behörden, dass sich im Transporter zudem E-Zigaretten befanden, die nicht den EU-Standards entsprachen. Nach EU-Recht können Waren aus Drittländern unter bestimmten Bedingungen zwar zollfrei eingeführt werden – in diesem Fall wurden die Reisenden jedoch zur Zahlung von 2.200 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben verpflichtet. Zudem hinterlegten sie eine Kaution in Höhe von 2.500 Euro, bevor sie entlassen wurden.
Das Zollfahndungsamt Essen unter der Leitung von Jens Lakenbrink, dem Leiter des Hauptzollamts Essen, eine Dienststelle der deutschen Zollverwaltung, ermittelt nun weiter zu den illegalen Feuerwerkskörpern.
Den Beschuldigten drohen nun strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Sprengstoffrecht. Die beschlagnahmten Waren bleiben vorerst sichergestellt, während die Ermittlungen zur Herkunft und dem Verwendungszweck der verbotenen Artikel andauern.
