Zollkontrollen in Borken decken massive Verstöße gegen Arbeitsrecht auf
Edeltrud WagnerZollkontrollen in Borken decken massive Verstöße gegen Arbeitsrecht auf
Zollbeamte aus Münster haben kürzlich Kontrollen im Kreis Borken durchgeführt. Dabei überprüften sie fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Bei der Aktion wurden mehrere Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen aufgedeckt.
Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster begannen ihre Überprüfungen im ersten Betrieb. Dort stellten sie einen 68-jährigen Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis fest.
In einem zweiten Betrieb verweigerte ein Angestellter die Antworten auf die Fragen der Prüfer. Daraufhin wurde gegen die Person ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
In einem dritten Betrieb kamen weitere Mängel ans Licht: Einige Beschäftigte arbeiteten ohne Sozialversicherungsmeldung, zwei andere konnten keine Ausweisdokumente vorlegen.
In einem weiteren Restaurant entdeckten die Kontrolleure einen Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung. Zudem fanden sie zwei Arbeitnehmer, die nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren. Darüber hinaus erhielt ein Mitarbeiter nicht den gesetzlichen Mindestlohn.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), äußerte sich später zu den Feststellungen. Er bezeichnete die Anzahl der Verstöße als erschreckend und betonte die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen.
Die Überprüfungen förderten zahlreiche Fälle illegaler Beschäftigung und fehlender Unterlagen zutage. Die Behörden haben nun Maßnahmen eingeleitet, um die Verstöße zu ahnden. Die Kontrollen unterstreichen die anhaltende Bedeutung der Durchsetzung von Arbeits- und Aufenthaltsrecht.






