Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei UK-Reiseantrag durch Fake-Website
Ariane RosenowBielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei UK-Reiseantrag durch Fake-Website
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es einen Reiseantrag für das Vereinigte Königreich stellte. Nach der Erkenntnis, dass es sich um eine betrügerische Seite handelte, erstatteten sie am 13. März 2026 Anzeige bei der Polizei. Der Vorfall unterstreicht die Risiken, die von inoffiziellen Plattformen bei der Beantragung amtlicher Dokumente ausgehen.
Das Paar hatte vor, eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) für das Vereinigte Königreich zu beantragen. Statt die offizielle Website der britischen Regierung zu nutzen, gaben sie ihre persönlichen Daten und Zahlungsinformationen auf einer täuschend echten Seite ein. Die Gesamtkosten beliefen sich auf etwa 240 Euro – ein Vielfaches der eigentlichen ETA-Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch geworden wegen der ungewöhnlich hohen Summe, brachen sie den Antrag ab und sperrten ihre Kreditkarte. Die Verbraucherzentrale warnt Antragsteller davor, ETA-Anträge ausschließlich über das offizielle Portal unter gov.uk/eta zu stellen. Auf ihrer Website finden sich zudem Tipps, wie man betrügerische Seiten erkennt.
Laut Polizei sind für das Jahr 2025 in Deutschland keine offiziellen Fälle von ETA-bezogenem Betrug dokumentiert, doch bleiben allgemeine Visabetrügereien ein Problem. Die Hinweise der Verbraucherzentrale sind unter verbraucherzentrale.de abrufbar.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Dennoch dient der Vorfall als Mahnung, vor der Eingabe sensibler Daten die Echtheit einer Website sorgfältig zu prüfen. Die Behörden raten Reisenden nach wie vor, Anträge ausschließlich über offizielle Regierungsportale zu stellen, um ähnliche Betrugsversuche zu vermeiden.






