Energieeffizienzgesetz reformiert: Mehr Zeit für Rechenzentren und weniger Bürokratie
Ariane RosenowEnergieeffizienzgesetz reformiert: Mehr Zeit für Rechenzentren und weniger Bürokratie
Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die Lockerungen sollen die Belastung für Unternehmen – insbesondere für Betreiber von Rechenzentren – verringern. Die Reformen wurden am Mittwoch bekannt gegeben und stoßen auf gemischte Reaktionen.
Nach den aktualisierten Regelungen haben Rechenzentrumsbetreiber nun vier statt zwei Jahre Zeit, um die Effizienzziele zu erreichen. Auch die Frist, den Stromverbrauch vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen, wurde auf 2030 verschoben.
Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz existiert. Zudem müssen nur noch Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem einführen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verteidigte die Änderungen mit dem Argument, sie reduzierten Bürokratie und stärkten die Wettbewerbsfähigkeit. Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte die Reformen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch kritisierte die Anpassungen hingegen als „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten.
Das Gesetz schreibt Behörden und Unternehmen weiterhin vor, Energieverbrauch und -verschwendung zu senken. Rechenzentren bleiben wegen ihres hohen Strombedarfs und der anfallenden Abwärme ein zentraler Schwerpunkt. Die Reformen markieren einen Kurswechsel in der deutschen Politik, die Effizienzziele mit den Bedürfnissen der Wirtschaft in Einklang bringen will.
