EU-Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung noch immer auf sich warten lässt
Wieslaw JähnEU-Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung noch immer auf sich warten lässt
Deutschlands Umsetzung des EU-Datengesetzes stockt – Unternehmen und Behörden im Unklaren
Obwohl das EU-Datengesetz am 12. September 2025 in der gesamten Union in Kraft getreten ist, fehlen in Deutschland weiterhin die nationalen Regelungen zu seiner Durchsetzung. Zwar hat das Bundeskabinett vergangene Woche einen Entwurf für ein Anwendungs- und Durchsetzungsgesetz verabschiedet, doch zentrale Fragen sind noch ungeklärt.
Am 29. Oktober 2025 gab die Bundesregierung grünes Licht für das Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG). Sobald es verkündet wird, tritt es bereits am Folgetag in Kraft – nach einer Stellungnahme im Bundesrat und einer Lesung im Bundestag. Bis dahin gilt die EU-Verordnung in Deutschland ohne klare nationale Vorgaben.
Laut dem Entwurf wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datengesetzes und erhält erweiterte Kontrollbefugnisse. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernimmt hingegen die Überwachung der datenschutzrechtlichen Compliance im Privatsektor – eine Aufgabe, die bisher bei den Landesbehörden lag. Dieser Kompetenzwechsel könnte zu bürokratischen Reibungen führen, da die Länderbehörden an Einfluss verlieren.
Bei Verstößen gegen die DSGVO bleibt die BfDI weiterhin zuständig und wendet das bestehende Sanktionssystem an. Verstöße gegen das EU-Datengesetz hingegen werden mit Verwaltungsstrafen zwischen 50.000 Euro und 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet.
Da das EU-Gesetz bereits seit Wochen gilt, bleibt seine praktische Wirkung in Deutschland begrenzt. Ohne finale nationale Regelungen wissen Unternehmen nicht, wie sie sich anpassen sollen, während Behörden die rechtlichen Mittel für eine wirksame Durchsetzung fehlen.
Der DADG-Entwurf ist ein Schritt zur Umsetzung des EU-Datengesetzes in Deutschland, doch die Verzögerungen hinterlassen Lücken in der Anwendung. Unternehmen müssen auf die formelle Verabschiedung warten, bevor sie klare Handlungsanweisungen erhalten. Bis dahin bleibt das Gesetz ein "Papiertiger" – zwar formal in Kraft, aber ohne echte Durchsetzungskraft.






