Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Standorts Höxter – Lehrbetrieb bleibt erhalten
Edeltrud WagnerGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Standorts Höxter – Lehrbetrieb bleibt erhalten
Die Pläne zur Schließung des Höxter-Standorts der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) sind durch ein Gerichtsurteil gestoppt worden. Das Verwaltungsgericht Minden erklärte den Beschluss der Hochschule, den Lehrbetrieb dort einzustellen, für rechtswidrig. Mit der Entscheidung wird auch verhindert, dass Studiengänge bis zum Wintersemester 2026/27 nach Detmold oder Lemgo verlegt werden.
Das Gericht urteilte, dass die vollständige Schließung eines Campus über die Befugnisse der Hochschule hinausgehe. Es bestätigte, dass der Eingriff des Landes im vergangenen Jahr berechtigt war, da der Standort Höxter nach dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen weiterhin rechtlichen Schutz genieße.
Die Hochschule hatte angekündigt, den Betrieb in Höxter wegen wirtschaftlicher Defizite einzustellen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine vollständige Aufgabe des Standorts nicht zulässig sei. Stattdessen hat das Land einen verbindlichen Plan für die künftige Nutzung der Fläche gefordert.
Gegen die Schließungspläne gab es massiven Widerstand, unter anderem mit dem Hinweis auf die ökologische Bedeutung des Campus. Zwar hat die TH OWL bisher keine Details zu einer möglichen Nachnutzung des Geländes oder zur Umstrukturierung der Studienangebote vorgelegt, doch das Urteil sichert, dass die akademische Rolle Höxters nicht vollständig abgebaut werden darf.
Die Entscheidung zwingt die TH OWL nun, ein tragfähiges Konzept für den Standort Höxter zu entwickeln. Der Lehrbetrieb wird fortgesetzt, und Studiengänge dürfen nicht ohne weitere rechtliche Genehmigung verlegt werden. Das Hochschulgesetz des Landes schützt den Standort vorerst vor einer Schließung.






